Hallo Renate W.,
nein, in der Regel bleiben auch bei einem Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Abschläge aus der Erwerbsminderungsrente erhalten. Ausnahmen kann es geben, für den Fall, dass die Erwerbsminderungsrente nicht für die gesamte Zeit vorzeitig in Anspruch genommen wurde. Ob für Sie diese Ausnahme in Frage kommen könnte, sollten Sie in einem persönlichen Gespräch in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers klären.