Rückwirkend zum 1. Juli 2020 wurde mir eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt, mit einer Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 8 Monate. Ich bin aktuell 61 Jahre alt. Bis Ende Januar 2021 habe ich ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit erhalten.
Geplant ist, dass ich mit 63 Jahren in die vorzeitige Altersrente wechsle, da ich von der teilweisen Erwerbsminderungsrente nicht leben kann. Wie wirkt sich der Wechsel auf die Zurechnungszeit aus? Bleibt sie für die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten? Und werden dann bei den weiteren 50% die Zeiten bis einschl. Januar 2021 berücksichtigt?
19.03.2021, 06:24
von
Tipp
Proberentenberechnung anfordern und Sie haben die Zahlen und die Antwort.
19.03.2021, 09:52
Experten-Antwort
Hallo Heribert,
bei der Berechnung der (vorgezogenen) Altersrente werden alle bis zum Zeitpunkt des Beginns der Altersrente zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt. Die Zeiten des Bezugs der Erwerbsminderungsrente werden (soweit es sich um Zurechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente handelt) als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Die nach dem Ende der Erwerbsminderungsrente liegenden Zurechnungszeiten entfallen dann allerdings. Im Zweifel können Sie sich gern individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten und ggf. auch eine Probeberechnung für eine vorgezogene Altersrente anfertigen lassen.