Guten Tag,
ich wollte mich vergewissern, ob meine Überlegungen richtig sind: Jahrgang 1954, EU-Rente seit 1998, davor 27 Jahre gearbeitet, Schwerbehinderung seit 1979. Ist es richtig, dass ich mit 60 Jahren und 8 Monaten die Altersrente für Schwerbehinderte beanspruchen kann?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundl. Grüßen
Brigitte
......ich meine natürlich die abschlagfreie Altersrente für Schwerbehinderte
MfG
Brigitte
Haben Sie denn die 35 jährige Wartezeit erfüllt? Wenn nein siehts schlecht mit einer Altersrente wegen Schwerbehinderung aus.
Voraussetzungen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_236AG1
Wenn die EU Rente seit 1998 gezahlt wird und davor 27 Jahre lang gearbeitet wurde, dürfte die Wartezeit doch längst erfüllt sein ?
Auch ich gehe davon aus, dass die Wartezeit von 35 Jahren durch die Zurechnungszeit erfüllt ist, wenn Sie mit 44 berentet wurden und vorher 27 Jahre gearbeitet haben.
Daher dürfte die AR für Schwerbehinderte mit 60+8 erfüllt sein.
Die Frage des Abschlags ist m.E. nicht relevant, da Ihre EU Rente aus dem Jahr 1998 ohnehin abschlagsfrei ist.
In aller Regel ändert sich bei diesen "Umwandlungen" gar nicht;
so gesehen dürfte es völlig egal sein, ob und wann die Rente in gleicher Höhe nun Altersrente heisst.