Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Bekannte hat bisher eine große Witwenrente erhalten wegen Kindererziehung. Nun wird das Kind nächstes Jahr 18, aber die Mutter ist dann erst 44 Jahre. Erhält sie bis zum 45. Lebensjahr jetzt (nachträglich) die kleine Witwenrente? Ich würde mich auch über einen Literaturhinweis freuen. Danke und mit freundlichen Grüßen. P. Schewe
Hallo P. Schewe,
die kleine Witwenrente wird für max. 2 Jahre nach/ab dem Tod des Versicherten gezahlt. Ist die Frist aufgebraucht, kann dieser Anspruch nicht hintendran an eine große Witwenrente geklebt werden.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_46G1
Ausnahme: 'altes' Recht gilt (Tod vor 2002, oder Ehe vor 2002 geschlossen _und_ wenigstens einer vor 1962 geboren). Ausführliche Rechtsanweisungen dazu (Ziff. R2.7):
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_46R0&id=%A7%2046%20Witwenrente%20und%20Witwerrente%20%205%20202
Gruß
w.
Sollte das Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in Ausbildung sein (Schulbesuch, Studium, Lehre o.ä.) bleibt der Halbwaisenrentenanspruch bestehen, solange die Ausbildung läuft (max. bis 27. Lebensjahr). Erhält das Kind Waisenrente, bleibt auch der Anspruch auf die große Witwenrente bestehen.
Sollte das Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in Ausbildung sein (Schulbesuch, Studium, Lehre o.ä.) bleibt der Halbwaisenrentenanspruch bestehen, solange die Ausbildung läuft (max. bis 27. Lebensjahr). Erhält das Kind Waisenrente, bleibt auch der Anspruch auf die große Witwenrente bestehen.
Das ist falsch. Die große Witwenrente wegen Erziehung eines Kindes wird nur bis zur Volljährigkeit des Kindes geleistet.