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Experten-Antwort

Wechsel in die PKV

von candle2128.11.2011 | 22:26
1433 Ansichten
5 Antworten

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Bisher war ich als Bezieherin einer vollen Erwerbsminderungsrente in der GKV versichert. Die Beiträge zur KV wurden direkt von der DRV an die KV abgeführt. Nun bin ich über meinen Ehemann (Beamter) beihilfeberechtig und werde ab 01.03.12 einer privaten Krankenkasse beitreten. Was muss ich tun. Reicht der DRV die Bestätigung über die neue Versicherung Erhalte ich von der DRV weiterhin den Zuschuss von 7,3% zur KV. Die Beiträge der privaten KV werden ja direkt von mir entrichtet. Wird mir der Zuschuss dann mit der Rente überwiesen? Für eine kurze Info danke ich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie schon von "Mitleser" richtig erwähnt, muss zunächst geprüft werden, ob Sie pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner sind oder nicht.

Wenn Sie sich ab dem 01.03.2012 privat versichern können, so sollten Sie sowohl die Mitgliedsbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung als auch einen entsprechenden Antrag auf Beitragszuschuss bei Ihrer Rentenversicherung einreichen, so dass geprüft werden kann, ob für Sie ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung besteht oder nicht. Sollten Sie z.B aufgrund der Versicherung Ihres Ehemanns bei der Postbeamtenkrankenkasse oder der Krankenversorgung der Bahnbeamten (nur) mitversichert sein, so besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss.

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4 Antworten

Mitleseram 29.11.2011 | 08:14
Wenn Sie weiterhin Ihre Rente beziehen, sollten Sie sich einmal bei Ihrer Krankenkasse erkundigen ob für Sie eine Pflichtversicherung besteht. Dann ist ein Wechsel in die PKV ausgeschlossen.
candle21am 29.11.2011 | 09:59
@mitleser. Das ist leider nicht richtig. Für Beihilfeberechtigte gelten andere Voraussetzungen. Der Wechsel in die PKV ist sehr wohl möglich. Mich interessieren lediglich, welche Unterlagen die DRV von mir benötigt. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Agnesam 29.11.2011 | 10:33
Hallo, laden Sie sich von einem Rentenversicherungsträger den Antrag auf Beitragszuschuss (R 820) herunter, füllen diesen aus und lassen ihn von Ihrem Krankenversicherungsunternehmen bestätigen. Der Zuschuss beträgt 7,3% der Rente, begrenzt auf die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Prämie. Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente gezahlt. Die Meldung über das Ende der Versicherungspflicht erfolgt durch Ihre bisherige Krankenkasse direkt an die DRV. Agnes
candle21am 29.11.2011 | 11:46
@agnes Vielen Dank für die kompetente Auskunft. Damit sind meine Fragen beantwortet.
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