Wie schon von "Mitleser" richtig erwähnt, muss zunächst geprüft werden, ob Sie pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner sind oder nicht.
Wenn Sie sich ab dem 01.03.2012 privat versichern können, so sollten Sie sowohl die Mitgliedsbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung als auch einen entsprechenden Antrag auf Beitragszuschuss bei Ihrer Rentenversicherung einreichen, so dass geprüft werden kann, ob für Sie ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung besteht oder nicht. Sollten Sie z.B aufgrund der Versicherung Ihres Ehemanns bei der Postbeamtenkrankenkasse oder der Krankenversorgung der Bahnbeamten (nur) mitversichert sein, so besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss.