Hallo Daisy,
um die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten müssen Sie grundsätzlich weiterhin die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Leistung erfüllen. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen dabei im Leistungsfall nämlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert)
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.
Weitere Informationen zum Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erhalten Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=1
abrufen können.
Soweit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente aktuell erfüllt sind, lässt sich die Anwartschaft grundsätzlich durch die weitere Zahlung von Pflichtbeiträgen aufrecht erhalten. Hierbei ist es für die Anwartschaftserhaltung prinzipiell egal, ob die Pflichtbeiträge aus einer (normalen) abhängigen Beschäftigung, einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit, einem versicherungspflichtigen Minijob oder einem Midijob resultieren.
Ob und unter welchen Voraussetzungen die zukünftige selbständige Tätigkeit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt und welche Beiträge hierbei zu entrichten wären erfahren Sie in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=1
herunterladen können.
Für weitere individuelle Informationen sollten Sie sich ergänzend von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten lassen.