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Experten-Antwort

Wechsel pKV in gKV

von C. Böttcher16.03.2017 | 08:10
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10 Antworten

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Hallo Forenmitglieder, ich könnte bei folgender Fallkonstellation Hilfe und/oder Zustimmung gebrauchen. Ein Selbständiger, über 55 Jahre, pKV möchte in die gKV wechseln. Bestünde die Mögllichkeit, dass er das kann, wenn er die Firma auf seine Frau überschreibt, dort geringfügig beschäftigt wird und seine Frau (Angestellte in der gKV) ihn mit in die Familienversicherung nimmt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo C. Böttcher,

bitte klären Sie diese Frage zum Krankenversicherungsrecht direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Wir können Sie im Forum der Rentenversicherung leider nicht zu diesem Thema beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Lordam 16.03.2017 | 08:22
Das wäre Betrug und zu Lasten der ehrlichen Versicherten. Erst Verteile der PKV nehmen und jetzt im Alter die Vorteile der GKV wollen.
Schadeam 16.03.2017 | 08:54
Diese Frage aus dem KV Recht sollte doch in erster Linie mit der gesetzlichen Kasse der Frau diskutiert werden. Wo erfragen Sie wie man Schuhe repariert? Doch sicher nicht beim Bäcker?
Ovidam 16.03.2017 | 09:09
Und hier mal eine vernünftige Antwort: ja, geht! Hier auch nachzulesen: http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/
Ulrike Tobleram 16.03.2017 | 09:37
Ja, das sind mir die richtigen. Zeitlebens die günstigen privaten pKV-Beiträge bezahlen und wenn es ins Alter geht mal schnell in die gKV wechseln und dort weiter günstige Beiträge bezahlen. Sowas nenne ich Sozialschmarotzerei!
KPJMKam 16.03.2017 | 11:27
Hallo. Über 55 Jahre ist das die einzige Möglichkeit wieder zurück in die GKV. Bei manchen PkV kann man dann die Zusatzversicherungen etwa für Zahnarzt oder Krankenhaus abschliessen und dann die Alterungsrückstellungen für diese Teile aus dem Vorvertrag behalten. Kommt auf die PkV an. Wenn man in der Familienversicherung ist und die Voraussetzungen sind später nicht mehr gegeben kann man dann in der GkV als freiwilliges oder Pflichtmitglied bleiben.
W*lfgangam 17.03.2017 | 17:54
Hallo C. Böttcher, in dieser Konstellation die einzige Möglichkeit, über die Familienversicherung wieder in die GKV zu kommen - wäre nicht mein 1. Fall, wo das so gelaufen/beraten worden ist ...und die GKV mit den Zähnen geknirscht hätte ;-) Nächstes Mal fragen Sie aber im Krankenkassenforum nach: http://www.krankenkassenforum.de/ Gruß w.
Manfred Manglitzam 17.03.2017 | 22:36
Wenn man bedenkt, daß Betriebsrentner doppelte Sozialversicherungsbeiträge (aktuell ca. 18 %) für die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen müssen, damit solche Leute die gesetzlichen Krankenkassen schamlos ausnützen können, kann man nur den Kopf schütteln. Aber offensichtlich sind der Poltik die Menschen, die eine solche Sozialschmarotzerei betreiben, wichtiger, als die Bürger, welche sich selbst eine Altersvorsorge neben ihrer gesetzlichen Rente ansparen. .
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