Guten Tag,
seit 2017 hatte ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Gestern kam der Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Herbst 2020.
Gilt der prozentuale Freibetrag aus 2017 weiter?
Guten Tag,
seit 2017 hatte ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Gestern kam der Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Herbst 2020.
Gilt der prozentuale Freibetrag aus 2017 weiter?
Ja, das sollte er.
Anders ist es üblicherweise nur bei Unterbrechungen von über 24 Monaten.
seit 2017 hatte ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Gestern kam der Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Herbst 2020.
Gilt der prozentuale Freibetrag aus 2017 weiter?
Der Prozentsatz aus 2017 bleibt unverändert bestehen.
Der damit berechnete Freibetrag ändert sich aber natürlich, denn bisher bekamen Sie ja nur eine halbe Rente, jetzt. ca. das Doppelte.
Für das Jahr 2020 wird dann erst einmal vom FA anteilig berechnet
Die Monate halbe EM-Rente und die Monate volle EM-Rente, ab 2021 wird dann der für die weiteren Jahre geltende 'Betrag' festgelegt.
Aber dies alles mit dem Prozentsatz aus 2017.
Guten Tag,
wie lange dauert es, bis die DRV die Meldung an das Finanzamt für 2020 aktualisiert?
Geschieht dies automatisch, wenn ich für 2020 über die eservices eine Bestätigung für das Finanzamt anfordere?
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