Aufgrund Ihrer Mitwirkungspflichten (vgl. hierzu auch den vorliegenden Rentenbescheid), sind Sie verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger jede Aufnahme einer Beschäftigung mitzuteilen. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird dann ggf. ihren Gesundheitszustand überprüfen und einen weiteren Bescheid erteilen.