Ich werde mit 63 in die vorzeitige Altersrente gehen. Der Abschlag beträgt dann 9,6 %. Angenommen, es würde einige Monate nach dem Renteneintritt eine Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 % festgestellt werden. Könnte ich dann ab diesem Zeitpunkt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne bzw. mit einem geringeren Abschlag als bei der "normalen" Altersrente beantragen?
Nein,das funktioniert nicht,da Sie nicht die Vertrauensschutz Regeln erfüllen.
Abschlagsfrei nur wenn vor 17.11.1950 geboren und am 16.11.2000 SB, EU oder BU.
Sie müssen beim Rentenantrag angeben, ob Sie einen SB-Ausweis beantragt haben. Falls ja und falls Sie den dann erhalten, können Sie nachträglich die Rente für Schwerbehinderte erhalten (am besten Antrag in einer Beratungsstelle abgeben und besprechen).
Die Behinderung muss zu Rentenbeginn eben schon vorgelegen haben; falls sie später eintritt, geht nichts mehr.
Beantragen Sie den Ausweis, sofern Sie das noch nicht getan haben.
Beantragen Sie dann mit 63 beide Renten (für langjährig Versicherte (nehme ich an) und wegen Schwerbehinderung. geben Sie bei Rentenantragstellung an das die Schwerbehinderung beantrag wurde.
Die Rente wird dann als Vorschuss in Höhe der Altersrente für langjährig Versicherte gezahlt. Wenn Sie den bescheid vom versorgungsamt haben, reichen Sie diesen bei der DRV ein. Wenn die Schwerbehinderung schon zum Zeitpunkt des Rentenbeginns (63 Lj.) vorlag wird Ihnen die Rente wegen Schwerbehinderung mit den geringeren Abzügen gewährt. Sie bekommen dann ggf. eine Nachzahlung. Wenn keine Schwerbehinderung vorliegt, bleibt alles wie es ist und Sie erhalten einen endgültigen Bescheid über die Rente für langjährig Versicherte.
Hallo Herbert,
ich möchte .... Beitrag nur noch ergänzen....
Sollte die Schwerbehinderung erst nach dem geplanten Rentenbeginn eingetreten sein, besteht auch noch die Möglichkeit die Rente für schwerbehinderte Menschen ab dem späteren Rentenbeginn zu wählen.
Allerdings müssten Sie dann die bis dahin gezahlten Vorschüsse zurückzahlen!!!! Wäre eine Rechnung wert, welches die bessere Alternative wäre.....
Aber da Sie ja erst 2017 das 63. Lebensjahr vollenden, haben sie noch genügend Zeit......
Vielen Dank für die Antworten!