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Wechsel von BU auf volle Erwerbsminderung

von mj4906.07.2008 | 14:37
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6 Antworten

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Hallo, seit 2001 bin ich (49) Rentner. Erst volle Erwerbsminderund und seit 2002 beziehe ich eine Berufsunfähigkeitsrente, weil festgestellt wurde, dass ich angeblich sechs Stunden in der Lage bin zu arbeiten. Da ich ja auch wirklich arbeiten wollte akzeptierte ich damals widerspruchslos diesen Bescheid. Es stellte sich jedoch heraus, dass ich es gerade mal auf fast drei Stunden schaffe, allerdings mit mehreren Pausen, weil ich nicht ausdauernd in einer Körperposition arbeiten kann. In der Zwischenzeit finde ich unter diesen Voraussetzungen schon gar keine Arbeit mehr. Die BU-Rente reicht aber nicht um ohne Hinzuverdienst leben zu können. Die ca. 200 Euro Unterschied zur vollen EM würden mir schon sehr helfen. Was muß ich tun und dabei beachten, um wieder die volle EM zu erlangen? Gibt es so etwas wie Bestandsschutz oder gehe ich am Ende das Risiko ein, dass bei Ablehnung meine derzeitige BU-Rente vielleicht noch kleiner wird? Für Hinweise und Tipps bin ich sehr dankbar und bedanke mich im Voraus. MfG, mj49

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Jonas" ist insoweit nichts weiter hinzuzufügen.

Sie sollten wirklich umgehend einen Antrag auf Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung stellen.

5 Antworten

Jonasam 07.07.2008 | 07:38
Hallo mj49 Stellen Sie einen Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Die zuständigen Sachbearbeiter und Ärzte versuchen dann festzustellen, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Ihnen vorliegen. Einen Bestandsschutz haben Sie nicht. Ihre Rente wegen Berufsunfähigkeit würde auch nicht kleiner werden durch einen Antrag. Es können Ihnen eigentlich nur drei Sachen passieren. 1.) Es wird volle Erwerbsmiderung festgestellt, und Sie erhalten eine entsprechende Rente auf Zeit oder auf Dauer. 2.) Es wird festgestellt, dass Sie nicht voll erwerbsgemindert sind, weiterhin aber berufsunfähig. Dann würde alles weiterlaufen wie bisher. 3.) Es wird festgestellt, dass Sie auch nicht mehr berufsunfähig sind, und die Rente wird Ihnen entzogen. So wie Sie Ihre Arbeitsfähigkeit schildern, kann ich mir die dritte Möglichkeit aber nicht vorstellen. Trotzdem sollten Sie wissen, dass das passieren kann. MfG Jonas
ineam 09.07.2008 | 19:06
Können Sie mir sagen,wann eine volle befristete EM-Rente in eine Unbefristete umgewandelt wird? Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Aussagen. Danfe Ines
Rosannaam 10.07.2008 | 09:27
Wenn ärztlicherseits durch die DRV festgestellt wird, dass das Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden gesunken ist UND eine Besserung des Gesundheitszustandes NICHT MEHR ZU ERWARTEN IST. Es kommt NICHT auf das Alter, eine Schwerbehinderung oder sonst irgend etwas an, sondern lediglich DARAUF!
ineam 10.07.2008 | 09:51
Danke für die schnelle Antwort. Ich beziehe bereits die volle EM-Rente,welche natürlich befristet ist. Nun habe ich aber gehört,dass sie nach 9 Jahren in eine unbefristete Rente umgewandelt wird.Dies aber auch nur,wenn nicht im Rentenbescheid steht,dass aufgrund der Arbeitsmarktlage die volle EM-Rente gezahlt wird. Ich bin doch etwas verunsichert,weil es diesbezüglich verschiedene Aussagen gibt. Keiner kann mir genau sagen,wann die Rente unter welchen Voraussetzungen unbefristet wird. Grüß Ines
Rosannaam 10.07.2008 | 13:07
"Keiner kann mir genau sagen,wann die Rente unter welchen Voraussetzungen unbefristet wird." DOCH, genau DAS habe ich Ihnen doch in meinem Beitrag geschrieben! Außerdem steht im § 102 Abs. 2 Satz 5 SGB VI: "Renten, auf die ein Anspruch UNABHÄNGIG von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn UNWAHRSCHEINLICH IST, DASS DIE ERWERBSFÄHIGKEIT BEHOBEN WERDEN KANN. Hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Bfristung von 9 Jahren auszugehen." Das heißt in Ihrem Fall: Sofern Sie KEINE Arbeitsmarktrente erhalten, ist nach 9 Jahren Bezugsdauer die Zeitrente als DAUERRENTE zu zahlen. Es sei denn, Sie erreichen vor diesem Zeitpunkt die Regelaltersgrenze. Dann wird die EM-Rente in die Regelaltersrente umgewandelt. MfG Rosanna.
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