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Experten-Antwort

Wechsel von der EU-Rente in die Altersrente

von Josef Schmitz12.05.2015 | 13:27
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7 Antworten

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Ich bin seit 2010 in der EU-Renten und werden im Juli 2015 meiner 65. Geburtstag feiern. Was muss ich jetzt machen? Geht das automatisch oder muss ich einen Antrag stellen. Bleibt mir meine bisherige Rente erhalten. Mittlerweile ist mein Behinderungsgrad von 50% auf 70% gestiegen. Das sind viele Fragen, aber ich hoffe Antworten zu erhalten.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josef Schmitz,

„Falke63“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort gegeben.

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6 Antworten

Josef Schmitzam 12.05.2015 | 14:22
Danke für den Tipp!
ottonormalVerbraucheram 12.05.2015 | 13:58
Hallo Ich würde sagen Antrag stellen kann nicht Schaden! Mein Vater hat dies mit 62 in den 90er Jahren versäumt, und die DRV/LVA sagte wegen der Wiedervereinigung hatten sie keine Zeit und nach zahlen brauchten die wegen eines Bundessozialgerichtsurteils auch nichts. So hat das Lsg Niedersachsen Entschieden! Waren etwa 9000,00 DM Darum Lieber Tausend mal zu viel was Beantragen wie 1x zu wenig.
Falke63am 12.05.2015 | 14:41
Momentan gibt es die Regelaltersrente mit 65+4 Monate. Die Eu Rente wird zu diesem Zeitpunkt ganz automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Sofern nicht neben der EU Rente noch Beiträge entrichtet wurden, wird sich an der Höhe der Rente jedoch nichts ändern.
Tante Trudeam 17.05.2015 | 23:42
Hallo Herr Schmitz, eine unbefristete EU-Rente ist bis zum Eintrittsalter der Regelaltersrente ausgelegt. Das Datum müsste auf der 1. Seite Ihres Rentenbescheides über die Bewilligung der EU-Rente stehen. Bitte lesen Sie dort oder in evtl Folgebescheiden noch einmal nach. Das Ende steht drin. Die Altersrente wird N I C H T automatisch im Anschluß weitergezahlt, sondern Sie müssen Sie b e a n t r a g e n. Dies können und sollten Sie jetzt schon tun, damit keine Zahlungsunterbrechung entsteht. Das geht auch ganz schnell. Der Rententräger hat ja alle Ihre Daten. Am Besten lassen Sie sich von einer Beratungsstelle helfen. Da Sie als Schwerbehinderter mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 anerkannt sind, wäre es schon früher möglich gewesen, die Altersrente zu beantragen, da Behinderte 2 Jahre eher in die Altersrente gehen können. Nehmen Sie zur Antragstellung Ihren Schwerbehindertenausweis mit. Die Rentenhöhe bleibt auf dem Niveau der EU-Rente, d.h. sie wird auf keinen Fall niedriger als Ihre bisherige EU-Rente. Ggfs führen aber Rentenbeiträge, die nach dem Eintritt der Erwerbsminderung noch auf Ihr Rentenkonto geflossen sind, und bei der Berechnung der EU-Rente keine Berücksichtigung fanden, jetzt bei der Berechnung der Altersrente Berücksichtigung. In diesem Fall erhöht es den Rentenbetrag der Altersrente.
Josef Schmitzam 18.05.2015 | 09:10
Vielen Dank für die umfassende Antwort.
W*lfgangam 19.05.2015 | 00:26
Hallo Josef Schmitz, 3-4 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten Sie Post von der DRV - zwecks 'Umwandlung' der alten EU-Rente in Altersrente (AR). 'Automatisch' geht das nicht, da ggf. noch 'alte' Sachverhalte vorliegen/diese neu zu bewerten sind/aufgearbeitet werden müssen – kommt keine Antwort von Ihnen, wird das doch automatisch in AR umgestellt. Keine Sorge, kleiner kann Ihre Rente als Altersrente nicht werden, ob sogar größer - eher nicht! Bekommen Sie Wiedererwarten kein Anschreiben zur 'Umwandlung' - man kann nicht alle Rentner bis zum sozialfriedlichen Ausscheiden aus dem Leistungsbezug 'überwachen' - dann bitte mal selbst in die nächste Beratungsstelle rollatoren, die erledigen das dann. Gruß w.
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