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Experten-Antwort

Wechsel von der teilweisen EMR in die vorzeitige Altersrente mit 63 oder volle EMR

von Anna15.12.2018 | 21:21
94 Ansichten
4 Antworten

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Wenn ich mit 63 von der teilweisen EMR in die vorzeitige Altersrente wechsel, sind meine Punkte dann auch vollständig geschützt, oder habe ich Abschläge? Da meine Rente nach altem Recht ist, habe ich bisher keine Abschläge. Oder, wenn ich von der teilweisen EMR in die volle EMR, wechsel: Bekomme ich dann mit der neuen Rente Abschläge? Danke für die Antworten im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die persönlichen Entgeltpunkte Ihrer bisherigen Rente sind besitzgeschützt.

Dem Tipp von Modi1969 wird zugestimmt, dass Sie zunächst versuchen sollen, die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Sofern diese Rente nicht bewilligt wird, müssten Sie auf eine der Altersrenten ausweichen.

Nachdem sich dann die Frage nach der für Sie günstigsten Altersrente mit dem entsprechend günstigsten Rentenbeginn stellt, sollten Sie sich vorab von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Wer suchet der findet.am 15.12.2018 | 22:11
Wozu gibt es hier eine Suchfunktion. Diese Fragen wurden schon mehrfach hier beantwortet. Wer suchet der findet!
Modi1969am 16.12.2018 | 08:10
Hallo, zunächst mal dürften Sie in einer bezogenen (vollen oder teilweisen) EM-Rente (ab 2001 möglich..) Abschläge haben, sofern nicht aus einer URALT-BU-Rente (Beginn vor 2001) nunmehr EM-Rente wurde (Namensänderung im Rahmen der Flexirentengesetzgebung..). Die Biografie, die mit der EM-Rente verrentet würde, behält ihren Abschlag, da Sie die Rente bis 63 (+X) tatsächlich bezogen haben. Nur die bisher unverrentete Biografie (Zeiten nach Eintritt der teilweisen EM) hat zunächst noch keine Abschläge, sofern Sie entsprechend spät umwandeln (volle EM nach 63+x), Altersrente f. SCHWERBEHINDERTE oder für bes. langjährig Versicherte oder Regelaltersrente zum jeweiligen abschlagsfreien Rentenbeginn. Nehmen Sie die jeweilige Altersrente (Ausnahme AR 45 Jahre) dann frühestmöglich, haben Sie wiederum Abschläge. Dank der Gesetzgebung 2019 würden Sie bei voller EM nunmehr die Zurechnungszeit bis 65+8 "ernten" mit der Folge, dass diese Rente -weil aus längerer Biografie gerechnet - höher wäre als z.B. die Altersrente mit 45 Jahren (bei der ja nur die Biografie bis Altersrentenbeginn verrentet würde). Mein Tipp daher: zunächst versuchen, die volle EM zu bekommen; wenn's scheitert, dann halt Altersrente 63 oder mit 45 Jahren oder wg. Schwerbehinderung. Weitere Infos in jeder Beratungsstelle der DRV...
Annaam 17.12.2018 | 06:31
Wie oben schon geschrieben habe ich keine Abschläge, da der Rentenbeginn vor 2000 war. Meine Frage ist daher noch weiter: bekomme ich bei einer Umwandlung dann Abzüge? Ob ich die volle EMR bekomme ist noch unsicher.
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