Die persönlichen Entgeltpunkte Ihrer bisherigen Rente sind besitzgeschützt.
Dem Tipp von Modi1969 wird zugestimmt, dass Sie zunächst versuchen sollen, die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Sofern diese Rente nicht bewilligt wird, müssten Sie auf eine der Altersrenten ausweichen.
Nachdem sich dann die Frage nach der für Sie günstigsten Altersrente mit dem entsprechend günstigsten Rentenbeginn stellt, sollten Sie sich vorab von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen.