Bei einem Wechsel von Erwerbsminderungsrenten in Altersrente wird die Rente nach aktuellem Recht neu berechnet. Ihre Rentenabschläge dürften sich dabei nicht mindern. Allerdings werden bei der Neuberechnung Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung ermittelt. Ob Ihre Altersrente letztlich tatsächlich höher wird und ab wann sich der Wechsel lohnt, kann ich Ihnen nicht sagen. Zu dieser Frage müssen Sie sich – wie bereits von Schade beschrieben – an Ihren Rentenversicherungsträger werden.