Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wechsel von Erwerbsminderungsrente in Altersrente

von Gast21.02.2019 | 16:12
280 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich erhalte bis zum 30.06.2019 eine befristete Erwerbsminderungsrente. Diese müsste ich ggf. weiter neu beantragen. Da ich im Juni 2019 aber auch 63 werde, könnte ich auch ab 01.07.19 die Altersrente für langjährig Versicherte bekommen. Ist es korrekt, dass ich trotz der Beendigung der Erwerbsminderungsrente im Juni 2019 trotzdem ab Juli 2019, wenn ich in Altersrente gehen würde, mindestens die gleich hohe Rente erhalte wie bei der Erwerbsminderungsrente? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Die Altersrente muss daher mindestens in gleicher Höhe wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kathrin,

der Besitzschutz bezieht sich auf die persönlichen Entgeltpunkte, die in der Folgerente mindestens zugrunde gelegt werden. Die persönlichen Entgeltpunkte ergeben sich, indem die erworbenen Entgeltpunkte mit dem sogenannten Zugangsfaktor, der bei den früheren EU-/BU-Renten 1,0 war, multipliziert werden.

Bei Umwandlung einer EU-Rente (nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht) in eine Altersrente -gegebenenfalls mit Minderung- erfolgt die Rentenberechnung zunächst nach aktuellem Recht. Hierbei wird auch die Minderung durch vorzeitige Inanspruchnahme berücksichtigt, die sich ergibt, indem der Zugangsfaktor um 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gemindert wird. Die neuen persönlichen Entgeltpunkte aus der Altersrente werden ermittelt, indem die Entgeltpunkte der Altersrente mit dem (geminderten) Zugangsfaktor vervielfältigt werden. Sind die persönlichen Entgeltpunkte der Altersrente geringer als die persönlichen Entgeltpunkte der Vorrente, greift die Besitzschutzregelung und es sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde zu legen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kathrinam 21.02.2019 | 16:52
Gilt das auch, wenn man eine Rente nach dem alten Recht, vor 2000, bekommt, wo es noch keine Abzüge gab? Oder kommen dann doch Abzüge hinzu? Danke
Kathrinam 21.02.2019 | 16:52
Gilt das auch, wenn man eine Rente nach dem alten Recht, vor 2000, bekommt, wo es noch keine Abzüge gab? Oder kommen dann doch Abzüge hinzu? Danke
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026