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Experten-Antwort

Wechsel von Erwerbsminderungsrente in Altersrente

von Otto09.07.2019 | 21:37
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2 Antworten

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Ich bekomme seit Dezember 2018 Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung. Da ich im Oktober 1958 geboren bin, war Rentenbeginn 35 Monate vor Beendigung des 63. Lebensjahres. Ich habe also einen Zugangsfaktor von 0,895. D.h. 10,5 % Abzug von der ermittelten Rente. Ich habe ohne Berücksichtigung einer Hinzurechnungszeit von 29 Monaten (August 2018 bis Januar 2021) bereits 45 Beitragsjahre. Kann ich ab 1. November 2022 im Alter von 64 Jahren in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln? Bekomme ich dann eine Rente ohne Abschläge? Im Rentenbescheid ist die Regelaltersgrenze im Oktober 2014 angegeben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Otto,

alle Entgeltpunkte, die der Rentenberechnung der Erwerbsminderungsrente zugrunde gelegt wurden und mit diesem Zugangsfaktor multipliziert wurden, erhalten auch in der Altersrente für besonders langjährig Versicherte diesen Zugangsfaktor. Das bedeutet, dass Ihre Rente sich durch den Wechsel in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wahrscheinlich nicht erhöhen wird. Sie kann auch nicht weniger werden, da Sie einen Besitzschutz auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente haben. Die Rente würde sich nur dann noch eventuell erhöhen, wenn Sie noch Beiträge in die Rentenversicherung zahlen würden, ab dem Zeitpunkt, ab dem die sogenannte Zurechnungszeit nicht mehr greift ( Die Zurechnungszeit ist eine Zeit, die, wenn die Rente im Jahr 2018 begonnen hat bis zum 62. Lebensjahr und 6 Monate gewährt wird, welche mit dem Durchschnittswert Ihres gesamtes Versicherungslebens bewertet wird). Inwiefern dies aber tatsächlich als sinnvoll zu erachten ist, sollten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger in einer Auskunft- und Beratungsstelle der klären. Hierzu folgender Link, um auch die richtige Stelle zu finden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

P.S. Sind Sie sicher, dass im Rentenbescheid als Regelaltersgrenze 2014 angegeben wurde und nicht 2024? Dies wäre bei Ihrem Jahrgang wahrscheinlicher.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Ottoam 10.07.2019 | 09:28
Danke für die schnelle Antwort. Ja die Regelaltersgrenze ist Oktober 2024. Da hatte ich mich vertippt.
Deutsche Rentenversicherung
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