Hallo Antje,
wenn Sie einen Grad der Behinderung von mehr als 50 haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, sollten Sie ca. 3 Monate vor Vollendung Ihres 60. Lebensjahres bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorsprechen und die Umwandlung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen prüfen lassen.
Einen Nachteil brauchen Sie durch die Umwandlung nicht zu befürchten, da die gezahlte Rentenhöhe aus Besitzschutzgründen nicht niedriger werden kann.
Sofern die Behinderung bereits am 16.11.2000 oder früher festgestellt war und Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind, können Sie sogar ohne Rentenminderung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln.