Es geht um folgende Frage: Bis zum 31.12.2019 war ich als „Besonders langfristiger Altersrentner“ auf Minijob Basis beschäftigt. Dies wurde auch der DRV schriftlich mitgeteilt. Seit dem 1. Januar bin ich Regelaltersrentner mit 65 J. + 8 Monate
Mein Minijob beim AG hatte ich zum 31.12.2019 gekündigt und zum 1. Januar einen Teilzeitjob beim gleichen AG unterschrieben. Muss ich der DRV dazu noch irgendwas mitteilen (abmelden/anmelden) oder hat sich das mit Beginn der Regelaltersrente erledigt?
18.01.2020, 12:54
von
Berater
Mit Beginn der Regelaltersrente brauchen Sie der Rentenversicherung keine Angaben mehr zu Ihren Einkünften machen.
18.01.2020, 13:27
von
Regelaltersrentner
Zitiert von: Berater
Mit Beginn der Regelaltersrente brauchen Sie der Rentenversicherung keine Angaben mehr zu Ihren Einkünften machen.
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Herzlichen Dank für die zielführende Antwort!
20.01.2020, 09:17
Experten-Antwort
Hallo Regelaltersrentner,
ab Beginn Ihrer Regelaltersrente wird Hinzuverdienst nicht mehr bei Ihrer Rente berücksichtigt. Eine Mitteilung an Ihren Rentenversicherungsträger ist daher nicht mehr notwendig.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung