Wechsel von voller EM-Rente zu teilweiser EM-Rente; Teilzeitjob

von
Eduard

Guten Tag,

weil ich einen Teilzeitjob aufgenommen habe, wurde ich von der vollen EM-Rente in die befristete teilweiser EM-Rente eingestuft.

Nun habe ich Fragen dazu:

1. Durch welchen Träger kann ich meinen Lohn aufstocken?
2. Falls ich den Job verlieren würde, welcher Leistungsträger würde für mich zuständig sein?
3. Was geschieht am Ende der Befristung von der teilweiser EM-Rente? Werde ich wieder begutachtet?

von
von Bülow

Zitiert von:

Guten Tag,

weil ich einen Teilzeitjob aufgenommen habe, wurde ich von der vollen EM-Rente in die befristete teilweiser EM-Rente eingestuft.

Nun habe ich Fragen dazu:

1. Durch welchen Träger kann ich meinen Lohn aufstocken?
2. Falls ich den Job verlieren würde, welcher Leistungsträger würde für mich zuständig sein?
3. Was geschieht am Ende der Befristung von der teilweiser EM-Rente? Werde ich wieder begutachtet?

zu 1.) Wenn überhaupt, dann das Jobcenter
zu 2.) Zumindest die Rentenversicherung, weil die Teilweise Erwerbsminderungsrente wohl wieder in eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt rückgewandelt wird.
zu 3.) Es muss ein Antrag auf Weitergewährung gestellt werden (zzgl. im Idealfall Übersendung der Ihnen vorliegenden neue medizinische Unterlagen). Ob eine erneute Begutachtung vorgenommen oder nach Aktenlage entschieden wird, ist eine Einzelfallentscheidung und kann niemand hier im Forum beantworten.

von
Solide

Zitiert von: von Bülow

zu 2.) Zumindest die Rentenversicherung, weil die Teilweise Erwerbsminderungsrente wohl wieder in eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt rückgewandelt wird.

Es stimmt nicht. Ich habe keine volle mehr bekommen, weil der damalige Bescheid aufgehoben war.

von
von Bülow

Zitiert von: Solide

[quote=260828]
Ich habe...

Wer sind Sie denn jetzt?

Die Ausgangsfrage war, was passiert wenn der teilweise Erwerbsminderungsrentner "den Job verliert"

Antwort war:
Wenn jemand aus medizinische Sicht teilweise erwerbsgemindert ist und keinen Teilzeitarbeitplatz inne hat bzw. ein solcher angeboten werden kann, dann erhält man eine volle Erwerbsminderungsrente auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarktes.

Was stimmt daran jetzt nicht? (--> Bitte antworten)
P.S.: Geben Sie in die Forensuche "Arbeitsmarktrente" ein. Daher erhalten Sie hunderte von Forenbeiträge.

von
Solide

Es stimmt nicht, dass man so automatisch nach der Teilrente die volle Rente bekommt (wegen verschlossenes Marktes). Wenn der Bescheid über die volle Rente aufgehoben wurde, dann muss man einen neuen Antrag stellen.

von
Herz1952

Solide hat recht (zu 2.), weil auch eine Verschlossener Arbeitsmarkt nicht verschlossen ist, wenn man vorher eine Teilbeschäftigung ausgeübt hat.

Einzige Möglichkeit ist ein Neuantrag wegen Verschlechterung der Erwerbsmöglichkeit aus gesundheitlichen Gründen.

von
GroKo

Zitiert von: Herz1952

Solide hat recht (zu 2.), weil auch eine Verschlossener Arbeitsmarkt nicht verschlossen ist, wenn man vorher eine Teilbeschäftigung ausgeübt hat.

Einzige Möglichkeit ist ein Neuantrag wegen Verschlechterung der Erwerbsmöglichkeit aus gesundheitlichen Gründen.


Und die KK muß auch verklagt werden.

von
Eduard

Entschuldigung, was ist denn KK?

Nun bin ich ganz durcheinander in Bezug auf den Punkt 2. und weiß es nicht, was richtig ist.

von
Herz1952

Hallo Eduard,

KK heißt Krankenkasse.

Das war nur ein Witz von GroKo, weil ich gelegentlich die Krankenkassen beim Schummeln erwische (z.B. Krankengeld streichen, obwohl der Arzt sagt: AU, oder allzu schnell sagen: Erwerbsfähigkeit ist gefährdet, Rentenversicherung soll Reha zahlen. Das erspart der KK Krankengeld und Reha-Kosten).

von
von Bülow

Zitiert von: Solide

Es stimmt nicht, dass man so automatisch nach der Teilrente die volle Rente bekommt (wegen verschlossenes Marktes). Wenn der Bescheid über die volle Rente aufgehoben wurde, dann muss man einen neuen Antrag stellen.

1.) von einer Teilrente hat auch niemand gesprochen.
2.) dass das automatisch geht, hat auch niemand gesagt
3.) Und das man den Rentenversicherungsträger mitteilt: Ähh, ich hab hier meinen Job verloren. Bitte daher um Neuberechnung (wegen der Höhe) und Neufeststellung (wegen der Art)... darf man doch als gegeben voraussetzen.

von
Herz1952

Hallo Eduard,

vielleicht hilft Ihnen dieser Link doch ein Stück weiter:

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/450-arbeitsmarktrente.html

Aber der Punkt 2 ist bei Ihnen glücklicherweise nicht akut.

Ich habe das so verstanden, dass, falls Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren würden (gleich aus welchen Gründen), nicht automatisch der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist.

Eine neue Antragstellung wäre auf jeden Fall erforderlich und wenn sich der Gesundheitszustand, bzw. die Erwerbsminderung nicht verändert hat, gäbe es kein "automatisches zurück" in den verschlossenen Arbeitsmarkt.

von
W*lfgang

Zitiert von: Solide
1. Durch welchen Träger kann ich meinen Lohn aufstocken?
Eduard,

da die volle EM-Rente nur wegen des Teilzeitjobs weggefallen ist, stellt sich zunächst die Frage, was eine volle EMRT war es denn?

1. Volle EMRT auf Dauer: Sozialamt/Grundsicherung
2. EMRT aus med. Gründen und befristet: Sozialamt/Hilfe zum Lebensunterhalt
3. EMRT aus Arbeitsmarktgründen: Jobcenter
4. ggf. auch Wohngeld, wenn die Grenzen für die obigen Leistungen knapp unter/überschritten werden.

In Ihrem ursprünglichen EMRT-Bescheid stehen die Gründe der Bewilligung, in Ihrem Aufhebungsbescheid die neuen. Wenn Job endet, dann erster Weg zur DRV. Etwa 6 Monate vor Ende der Befristung sollten Sie den Weiterzahlungsantrag stellen - und ja, in dieser Konstellation werden aktuelle med. Berichte ausgewertet/folgt alternativ eine Begutachtung - wenn Sie nicht bereits aus Vorgutachten für völlig erwerbsgemindert auf u3 Std. tgl. auf Restlebenszeit eingestuft worden sind.

Gruß
w.

PS: > Einen herzlichen Dank für die Vielzahl von Antworten. Schauer bin ich aber nicht geworden.

Eduard, das liegt am langen WE, da herrscht hier Laberextase von den Siechenden und Riechenden ;-)

Experten-Antwort

Hallo Eduard,

sobald sich etwas in Ihrem Arbeitsverhältnis oder an Ihrem Gesundheitszustand verändert, sollten Sie dies dem Rentenversicherungsträger mitteilen, damit dieser entsprechend den aktuellen Rentenbescheid überprüfen kann.
Eine Änderung von teilweiser Erwerbsminderungsrente in volle Erwerbsminderungsrente setzt immer eine Prüfung seitens des Rentenversicherungsträgers voraus.
In Ihrem Rentenbescheid steht, dass Sie, wenn Sie vor Ablauf der befristeten Erwerbsminderungsrente weiterhin erwerbsgemindert sind, rechtzeitig einen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente stellen sollen, damit der Rentenversicherungsträger die Erwerbsfähigkeit erneut prüfen kann. Dies kann anhand von Befundberichten der behandelnden Ärzte oder durch Gutachten erfolgen.

Bezüglich der Frage einer Lohnaufstockung würde ich ebenfalls vorschlagen beim Jobcenter nachzufragen.

von
W*lfgang

Zitiert von: Techniker
Bezüglich der Frage einer Lohnaufstockung würde ich ebenfalls vorschlagen beim Jobcenter nachzufragen.
Experte/in,

da Sie den Hintergrund der alten/neuen EMRT offensichtlich 'kennen', wird Ihre Empfehlung sicher 'richtig' sein - EM-Versicherte sind beweglich/lass sie doch den Behördenmarathon laufen ...;-)

Gruß
w.

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