Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wechsel zwischen Voll-und Teilrente

von Hotti23.07.2020 | 10:02
983 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, folgender Sachverhalt: Angenommen jemand entscheidet sich mit 63 Jahren die Vollrente (mit dann eben 14,4% Abschlag) zu beziehen. Die Vollrente wird nun ausgezahlt. Jetzt überlegt es sich der Neurentner und möchte doch in eine Teilrente wechseln. a) Ist sowas überhaupt möglich? (Ich meine hiermit nicht die Kürzung , die z.B. vorgenommen wird, wenn der Rentner wieder arbeitet und "zu viel" verdient und daher die Vollrente gekürzt würde.) b) Angenommen der Vollrentner würde nun in eine 50%ige Teilrente wechseln (sofern möglich). Und weiter angenommen, er würde die "gesamte" Vollrente dann erst wieder zum regulären Renteneintrittsalter beziehen wollen....Wie würden die 50% der Vollrente (auf die er ja dann doch wieder verzichtet hat, wegen Rückkehr in die die Teilrente) dann bewertet? Bleibt es bei der Kürzung um 14,4% oder würde es für diesen Teil dann keine Kürzung mehr geben? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hotti,

dem Beitrag von „W°lfgang“ kann ich zustimmen.

Kleine Ergänzung zu b):

Der bereits geminderte Zugangsfaktor erhöht sich für den Teil der Rente, der nicht mehr in Anspruch genommen wird für jeden Kalendermonat der „Nichtinanspruchnahme“ um 0,3%. Für die Kalendermonate, in denen Sie die Vollrente beziehen bzw. bezogen haben, erfolgt natürlich keine Erhöhung des Zugangsfaktors.

Oder anders ausgedrückt: Wenn Sie sich z. B. nach 3 Monaten Vollrente entschließen, eine 50% Wunschteilrente zu beziehen und Sie die Altersrente erst mit der Regelaltersgrenze wieder als Vollrente beziehen, verringert sich der Abschlag von 14,4% für die Hälfte der Entgeltpunkte auf 0,9%. (Da Sie ja die ersten 3 Monate bereits die volle Rente bezogen haben).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

W°lfgangam 23.07.2020 | 20:02
Hallo Hotti, a) der Wechsel in eine Teil(Wunsch)rente ist jederzeit möglich - zum nächsten Monatsersten. b) die nicht weiter in Anspruch genommen EP (der halben Rente/oder andere Teilrentenwahl) würden mit einem neuen Zugangsfaktor ermittelt werden - schlicht gesagt, wie lange der Verzicht bis Regelaltersrente (oder wahlweise der neuen/früheren Vollrente) gedauert hat. Die Berechnungsmodalitäten sind da etwas 'kompliziert', sodass ein vormalig voller Abschlag von 14,4 % auf die 'Restrente' entfallen kann oder doch noch ein Teilabschlag zu machen wäre. Da gibt es eine 'Zeitschiene' bis zum erneuten Wechseln in Vollrente zu beachten ... Gruß w.
Frageam 23.07.2020 | 22:04
Fragt sich nur, welchen Grund (Hinzuverdienst ausgeschlossen), es für ein derartiges Szenario geben sollte?
Hottiam 24.07.2020 | 15:03
Gilt das auch für den Fall eines zu hohen Hinzuverdienstes, also wenn ein nebenher arbeitender Rentner seine (gekürzte) Altersvollrente vor dem regulärem Zugangsalter in Anspruch genommen hat?
VBLam 24.07.2020 | 16:11
Zitat von Hotti anzeigenausblenden
Fragt sich nur, welchen Grund (Hinzuverdienst ausgeschlossen), es für ein derartiges Szenario geben sollte?
Es geht hierbei um einen möglichen Trick. Um seine VBL-Rente aus dem öff. Dienst zu bekommen, muss man erst eine Vollrente aus der gesetzl. Rente bekommen, vorher gibt es nichts. Wenn man nun diese Bedingung erfüllt, würde diese gezahlt. Im Anschluss dann Wechsel von Voll- in Teilrente der GRV. Allerdings würde die VBL-Rente dann auch im gleichen Verhältnis - also in diesem Fall als 50%ige Teilrente gezahlt. Aber man bekäme sie schon früher. Vielleicht geht sowas auch mit den anderen Zusatzversorgungskassen des öff. Dienstes (ZVK), der privatrechtlichen bAV's- wie einer Pensionskasse etc. Dann könnte man ggf. schon früher Teilrenten der VBL, Pensionskasse + der gesetzl. Rente bekommen. Leider sind in Deutschland die Altersvorsorge-Systeme so gestrickt, dass man erst sehr spät - in der Regel mit dem 65 / 67. Lebensjahr darüber verfügen kann. Sicher kein Zufall...
Wenn das mal alles so stimmt und die VBL da mitmacht? Die Neuberechnungen sind ja auch ein enormer Verwaltungsaufwand. Das alles nur, damit auch die Betriebsrente anteilig gezahlt wird? Da bin ich doch mehr als skeptisch.
Hottiam 24.07.2020 | 14:54
Es geht hierbei um einen möglichen Trick. Um seine VBL-Rente aus dem öff. Dienst zu bekommen, muss man erst eine Vollrente aus der gesetzl. Rente bekommen, vorher gibt es nichts. Wenn man nun diese Bedingung erfüllt, würde diese gezahlt. Im Anschluss dann Wechsel von Voll- in Teilrente der GRV. Allerdings würde die VBL-Rente dann auch im gleichen Verhältnis - also in diesem Fall als 50%ige Teilrente gezahlt. Aber man bekäme sie schon früher. Vielleicht geht sowas auch mit den anderen Zusatzversorgungskassen des öff. Dienstes (ZVK), der privatrechtlichen bAV's- wie einer Pensionskasse etc. Dann könnte man ggf. schon früher Teilrenten der VBL, Pensionskasse + der gesetzl. Rente bekommen. Leider sind in Deutschland die Altersvorsorge-Systeme so gestrickt, dass man erst sehr spät - in der Regel mit dem 65 / 67. Lebensjahr darüber verfügen kann. Sicher kein Zufall...
Jonnyam 24.07.2020 | 20:41
Ja, das gilt auch dann. Egal, ob man z.B. nur eine 40%-ige Teilrente gewünscht hat oder ob die Rente wegen des Hinzuverdienstes gerade 40 % beträgt. Für die in Anspruch genommene Teilrente(hier also 40 %) bleibt es bei der hohen Kürzung durch den Zugangsfaktor. Für den (noch) nicht in Anspruch genommenen Teil (hier also 60 %) fällt die Kürzung durch einen höheren Zugangsfaktor niedriger aus. Hinzu kommen noch die Entgeltpunkte aus den Beiträgen für den erzielten Hinzuverdienst (ab Regelaltersgrenze).
W°lfgangam 25.07.2020 | 21:19
Zitat von VBL anzeigenausblenden
...schauen Sie sich die Satzung der VBL an. Und ja, die muss da 'mitmachen'! Und der Verwaltungsaufwand mit diesem Flexirentenwahn betrifft auch ganze andere zusätzlich ...AG, KK, DRV ...und auch die Berater :-)) Gruß w. PS: wie hoch wurde doch gleich der zusätzliche Verwaltungsaufwand im Rahmen des Gesetzesentwurfs dazu eingeschätzt? ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026