Hallo, meine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ist aufgrund zu hohem Hinzuverdienst nach dem zweimaligen zulässigen Überschreiten zum 30.04.2015 weggefallen. Ich habe insgesamt 4 Monate (März bis Juni) ca. 1200 € verdient. Nun arbeite ich nicht mehr und möchte die Rente neu beantragen, jedoch war mein Schwerbehindertenausweis damals nur befristet ( bis 05/2014) und somit liegt bei mir derzeit keine Schwerbehinderung mehr vor. Steht mir die Altersrente schwerb. M. trotzdem wieder zu oder erhalte ich eine andere Altersrente ? Ich bin am 10.02.1950 geboren und seit Juli 2015 arbeite ich nicht mehr. Könnte ich die abschlagsfreie Regelaltersrente zum 01.07.2015 beantragen? Vielen Dank !
26.08.2015, 16:41
von
Hubert
26.08.2015, 16:50
von
=//=
Klar können Sie die abschlagsfreie Regelaltersrente ab 01.07.2015 beantragen. Das passt doch einwandfrei! Und Sie können in Zukunft hinzuverdienen, was Sie wollen, ohne dass dies rentenschädlich ist.
26.08.2015, 17:06
Experten-Antwort