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Wegfall der Pensionsansprüche bei kurzer Phase im Beamtenverhältnis

von Christiane18.02.2009 | 20:27
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10 Antworten

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Hallo, ich bin gerade in einem Ausbildungsverhältnis, das mit der Laufbahnprüfung für den höheren Dienst endet und beginne, mich zu bewerben. Mittelfristig möchte ich in ein Bundesland gehen, in dem nicht verbeamtet wird, da mein Mann dort arbeitet und festgelegt ist. Die Stellen, die in anderen Bundesländern in Frage kommen sind sowohl im Beamtentum als auch im Angestelltenverhältnis möglich. Stimmt es, dass meine Pensionsansprüche komplett entfallen würden, wenn ich nur 1 oder 2 Jahre im Beamtenverhältnis wäre und dann auf eine Stelle im Angestelltenverhältnis wechseln würde? Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist zutreffend, dass nach Ihrem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt wird. Die Nachversicherungszeit wird wie eine normale Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung angerechnet.

9 Antworten

Wolfgangam 18.02.2009 | 23:07
Hallo Christiane, wenn Sie das Beamtenverhältnis verlassen (unversorgt ausscheiden), ist der Dienstherr gezwungen, für die Zeiten als Beamtin Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen (nachzuversichern). Die Übergangsfristen sind sehr kurz - umgehend, wenn nicht ein weiteres Beamtenverhältnis in Sichtweite ist. Die 'Pensionsansprüche' werden quasi in die Rentenversicherung übertragen. Allerdings sind die Startvoraussetzungen da/hier doch ein wenig anders, Gerade den Sonderstatus der Beamten mit schon am Anfang (relativ) passablen Versorgungsansprüchen, z. B. wegen Dienstunfähigkeit, den gibts in der Rentenversicherung nicht (...ich höre schon die Neider ;-) Ihre Versorgungsansprüche verfallen auch, wenn Sie nach sehr sehr vielen Jahren aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Auch hier steht die Übertragung/Nachversicherung in die Rentenversicherung. Gruß w.
Falsches Forumam 19.02.2009 | 10:12
Hier geht es um die gesetzliche Rentenversicherung.
Christianeam 19.02.2009 | 10:22
Wenn ich 2 Jahre Beamtin bin und danach 30 Jahre Angestellte, werde ich dann doch gesetzlich versichert sein! Aber ich frage mich, ob ich jetzt in den ersten Jahren den Beamtenstand direkt ablehnen muss, um für die Gesamtarbeitszeit ausreichend versichert zu sein, was mir unter Umständen Chancen auf Stellen verringern würde
Richtiges Formam 19.02.2009 | 11:44
Bitte ab sofort immer folgende Reihenfolge einhalten : Lesen -> DENKEN -> Antworten Danke. Da es sich im angesprochenen Fall um eine Nachversicherung gem. § 8 SGB VI (ja genau, das ist das Buch in dem es um die gesetzliche Rentenversicherung geht) handelt ist das hier sehr wohl das richtige Forum.
Dirk.am 19.02.2009 | 11:24
Richtiger Depp!
Staatsdieneram 19.02.2009 | 14:23
Hallo? Neider? Also: wenn es den Beamten in jungen Jahren (mitt. oder geh.Dienst) mit DU erwischt ist er/sie deutlich schlechter dran, als ein Tarifbesch., der EM wird! (Kranken- und Pflegeversicherung - ggf. für eine mehrköpfige Familie!!!) Ein alter Beamter im höheren Dienst ist i.d.R. besser dran, das stimmt! (Aber: nix Kurzarbeit, nix ATZ, nix Abfindung, nix ALO - schön Dienst tun und Schnauze halten, bis zum bitteren Ende!)
Gefaktes falsches Forumam 19.02.2009 | 14:40
Ich befinde mich auch immer generell im falschen Forum!
Gettoam 19.02.2009 | 14:58
Ob man Beamter wird - oder nicht. Da muß man sich vorher Schlau machen. Als Beamter hat man auch seine Vorteile. Z.B.-Später in Pension eine gut 30%tige höhere als bei der Rente. Weniger Krankenzuzahlung.Im moment 55% vom Brutto als 13tes Monatsgehalt. Keine großen Hürden bei vorzeitiger Arbeitsunfähigkeit Dabei möchte ich einen Fall in meinem Amt darbieten: Eine 27järige Frau . Ein Jahr Beamtin auf Lebenszeit - Arbeitsunfähig. Ein Jahr von einem Allgemeinmediziener Krank geschrieben. Sie war im mittl. Dienst bekommt ihr lebenlang 1780€ Pension plus im Dez. die 55% Weihnachtsgelt. Wo bitte sind die Nachteile eines Beamten? Was hätte denn der Rentner bekommen?
Wolfgangam 19.02.2009 | 20:43
Hallo Christiane, beide Systeme haben Ihre Vor- und Nachteile. Das heute schon abschließend zu beurteilen, die Entscheidung würde ich nicht fällen wollen. Entscheidend kann zz. vielleicht der Beamtenstatus sein, einmal drin, und man wird Sie nicht wieder los ;-)) Und, Sie haben keine Kündigungsfristen, wenn es in der nichtbeamteten Wirtschaft interessantere Angebote geben sollte, können Sie spontan wechseln - und über die Nachversicherung werden die 'Pensionsansprüche' in die Rentenversicherung übertragen. Als Angestellte im ÖD kommt ja noch die Zusatzversorgung hinzu. Insofern klaffen spätere Versorgungsansprüche bei adäquater Eingruppierung nicht nennenswert auseinander. Andererseits haben Sie vielleicht mehr Möglichkeiten, auf der Beamtenschiene nach oben zu kommen ...laden Sie sich eine Besoldungstabelle aus dem Netz, den (gestreckten) 'Verkalkungsgroschen' gibt's immer noch oben drauf. Dazu, die Verminderung der künftigen Pension ist nicht zwingend im Gleichklang zur Rentenversicherung möglich, auch wenn es in den letzten Jahren relativ 'deckungsgleich' angepasst worden ist. Das BVerfG hat dazu Grenzen aufgezeigt, das schlechte Haushaltslagen nicht alleiniger Maßstab sind, seine bis dato 'billigen' Staatsdiener im Versorgungsalter hängen lassen zu müssen. Wer weiß, wo in der Rentenversicherung das Leistungsniveau hingeht ... Krankenversicherung - oben angesprochen - auch ein Bereich, der alle Privatabrechner zur Weißglut treiben kann. Natürlich können Sie Chefarztbehandlung auf den 'Malediven' erhalten (allerdings, die PKV orientiert sich auch seit längerem schon - in den Standardtarifen - immer mehr am Mindestniveau und die ergänzende Beihilfe ist auch auf GKV-Linie) ...aber jedes Familienanhängsel ist separat zu versichern, wenn es nicht vom Ehegatten in der GRV aufgefangen wird (wie lange halten Ehen heute ? ;-) Gerade am Anfang der beruflichen Laufbahn ist Sicherheit in Absicherung - bezogen auf unerwartete Krankheitssituation - ein wesentliches Kriterium. Das Dienstrecht (Dienstunfähigkeit) geht hier - meiner Meinung nach - wesentlich laxer mit der Frage 'kann der/die noch?' um ...aus Sicht der Rentenversicherung reicht ein kleiner Schupfen oder krummer Blick nicht, um daraus eine Versorgungssituation zu machen. ...und 55 % 'Weihnachtsgeld' ist natürlich auch ein Argument. Es gibt Länder und Kommunen, die diesen kleinen Frostbonus nicht im Haushalt haben (ich musste den Duden bemühen, was der Begriff 'Weihnachtgeld' bedeutet ;-) Vom Gefühl her ...nehmen Sie ein angebotenes Beamtenverhältnis erstmal mit - und fragen Sie in 10 Jahren noch mal nach, ob ein etwaiger Statuswechsel dann erstrebenswerter ist. Gruß w.
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