Hallo Petra,
wie von -_- bereits zutreffend dargestellt, vermindert sich lediglich der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung um den Erhöhungsbetrag für ein waisenrentenberechtigtes Kind. Der Freibetrag sinkt damit von 870,40 EUR auf 718,08 EUR in den alten Bundesländern bzw. von 772,16 EUR auf 637,03 EUR in den neuen Bundesländern.
Bis zu den hier genannten Grenzbeträgen können Sie hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente hätte. Alles was darüber hinaus verdient wird, wird dann zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.