Was allerdings in ihrem Falle mir etwas unklar bzw. wiedersprüchlich erscheint ist ,das Sie schreiben das ihr
GdB von 50 % bis 06/2010 befristet - also gültig !! - ist.
Warum sollte also VOR diesem Zeitpunkt das Versorgungsamt seinerseits tätig werden und ihnen den GdB runtersetzen ?
Dazu gibt es ja keinen Grund, da die sog. Zeit der Heilungsbewährung
beim letzten Schwerrbehindertenbescheid entsprechend ja mit berücksichtigt wurde.
Das kann so eigentlich nicht sein.
Erst im Rahmen eines sog. Nachprüfungsverfahrern seitens des Amtes
( ca. 4-6 Monate vor Ende der Befristung - aber nicht früher !! ) kann dies dann
passieren.
Bei Ablauf 06/2010 würde so ein Verfahren also nicht vor 01/2010 eingeleitet werden !
Das nach der sog. Heilungsbewährung ( meistens ja bei Krebserkrankungen ) und wenn in der Zeit der Heilungsbewährung kein Rezidiv oder eine sonstige Verschlechterung DIESER Erkrankung eingetreten ist, der komplette für diese Erkrankung damals zuerkannte GdB wegfällt ist - leider - aber völlig normal .
Das Sie Widerspruch eingelegt haben ist völlig richtig und die sollten alles versuchen diesen GdB von 50 % zu erhalten..
Wenn allerdings ihre Heilungsbewährung defintiv
abgelaufen ist und auch keine NEUEN Erkrankungen dazu gekommen sind, wird dieser wohl keinen Erfolg haben.
Das mit der Heilungsbewährung ist gesetzlich so festgelegt und da haben die Versorgungsämter NULL Spielraum in ihrer Entscheidung.
Sie sollten im Widerspruchsverfahren -wenn vorhanden ! - NEUE Erkrankungen geltend machen.
Nur dann hätten Sie die Chance ihren Schwerbehindertenstatus zu erhalten.
Da ich selber Krebs hatte spreche ich aus Erfahrung und mir wurde auch nach 3 Jahren
der Heilunsgbewährung der GdB erheblich runtergesetzt !