[quote=331277]Die steuerliche Betriebsaufgabe liegt im Zeitpunkt der Veräußerung vor, da es sich um den gesamten Betrieb handelt. Das habe ich bereits abgeklärt.
Der Veräußerungszeitpunkt ist natürlich variabel. Deswegen erscheint es mir optimal, den Zeitpunkt in den Januar zu legen, so dass nur ein Monat Rente entfällt.
Vielleicht weiß ja dazu jemand noch etwas?
Ansonsten werden bei mir nur laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Solaranlage) berücksichtigt, aber nicht angerechnet, weil diese zu gering sind.
Hallo Beate,
auch wenn Du den LDW-Betrieb im Januar veräußerst, aber noch lfd. für den Rest des Jahres EK aus Gewerbebetrieb hast (Photovoltaik), würde das gesamte EK aus 2020 (LDW bis Januar + Photovoltaik bis Dez.) saldiert und somit erst in 2021 aus dem Steuerbescheid für 2020 zu ersehen sein.
Ob in 2020 noch steuerlich das besondere Wirtschaftsjahr für LDW (01.07. bis 30.06. des Folgejahres) gilt, oder das ganz normale für Gewerbetreibende( 01.01. -31.12) ist fraglich und ist vom FA festzustellen.
Da wird sich auch vorher kein Sachbearbeiter deines zuständigen RV-Trägers aus dem Fenster hängen und Dir sagen mach es so oder so mit dem Verkauf, denn auch die RV ist an die Entscheidung des FA gebunden.
Du kannst uns ja mal in 2021 oder 2022, wenn die Steuerbescheide vorliegen, informieren wie das Spielchen ausgegangen ist.
Noch einen schönen Abend