Es scheint eine äußerst komplexe Frage zu sein, wenn sich bisheute immer noch kein Experte gefunden hat, der diese beantworten könnte.
Eventuelle Verweise an die Rentenberater können Sie sich sparen, denn selbst die in Düsseldorf wußten keinen Rat. Deren Antwort lautete: "weil der Rentenbscheid neu gerechnet wurde" - sehr erhellend.
Bei einer Erwebsunfähigkeitsrente wurden mit Bescheid von 1998 Wehrdienstzeiten von 1962 bis 1964 mit einem Wert von 0,75 berechnet.
Mit der Umstellung auf die Altersrente werden diese Zeiten mit 1,0 bewertet.
Wie ist diese unterschiedliche Behandlung zu erklären?
Diesmal sollte vielleicht ein Experte antworten.