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Experten-Antwort

Wehrdienstzeiten im Ausland

von Levent12.01.2017 | 19:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Freunde. Folgender Sachverhalt: Mein Vater 1980 knapp 18 Monate Wehrdienst in der Türkei abgeleistet. 1985 hat er wiederum 1 Monat in der Türkei sozialversichert gearbeitet. Sodann ist er durch Heirat 1985 nach Deutschland gekommen und arbeitet seit 1989 (vorher Sperre?) ununterbrochen. Nun will die Rentenkasse die Zeiten ab dem 17. Lebensjahr bis zu seinem Arbeisteintritt 1989 klären lassen. Nun die Frage: unter Angabe der oben genannten Information; wie wirkt sich die Zeit beim Wehrdienst in der Türkei aus sein "Rentenkonto" aus? Zumal ja damals nichts eingezahlt wurde (logisch). Und kann man diesen 1 Monaten Arbeit da unten anrechnen lassen? Ich bedanke mich vorab für die Infos aller Arte. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Levent,

prinzipiell ist es erst einmal so, dass sich Ihr Vater für die deutsche Rente nicht zwingend selbst um die Anrechnung/Berücksichtigung der türkischen Zeiten beim türkischen Versicherungsträger kümmern muss. Alles was er machen muss, ist seine Zeiten in der Türkei (hier also Wehrdienst und 1 Monat Arbeit in der Türkei) im Kontenklärungsantrag mit anzugeben. Der Träger der zur Kontenklärung aufgefordert hat, ist entweder selbst Verbindungsstelle (DRV Knappschaft Bahn See oder DRV Bund) oder wird den Vorgang dann an DRV Nordbayern (Verbindungsstelle für die Türkei) zur Prüfung/Anrechnung der türkischen Zeiten abgeben. Die zuständige Verbindungsstelle klärt die entsprechenden Zeiten dann selbständig beim türkischen Versicherungsträger.

Die türkischen Versicherungszeiten werden in der deutschen Rentenversicherung bei den Wartezeiten und den sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten berücksichtigt. Die deutsche Rentenhöhe ändert sich jedoch regelmäßig nicht wegen dieser Zeiten. Eine türkische Rente wird dann ggf. zusätzlich vom türkischen Versicherungsträger nach türkischem Recht gezahlt.

Hinweis: Der Wehrdienst ist keine türkische Beitragszeit (http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SVABKTURART2R3.2.1). Es gibt aber die Möglichkeit Beiträge für den Wehrdienst nachzuzahlen (http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SVABKTURART27R3.3.2). In diesem Zusammenhang verweise ich auch nochmals auf die von „W*lfgang“ bereits verlinkte Broschüre (hier insbesondere Seite 32).

Hinsichtlich individueller Fragen/Möglichkeiten sollte sich Ihr Vater letztlich persönlich von seiner zuständigen Verbindungsanstalt beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 12.01.2017 | 19:43
In Geld wirken sich türkische Zeiten gar nicht auf die deutsche Rente aus. Bei den Versicherungszeiten zählen sie mit, wenn sie von der türkischen SV als dortige Versicherungszeit anerkannt werden. Schreiben Sie die türkische Rentenversicherung an und bitten um einen "Kontoauszug mit den türkischen Zeiten". Sollte doch eigentlich kein Problem sein, dass ein Türke auf türkisch einen Brief an eine türkische Behörde schickt und von dort eine Antwort bekommt. Oder Ihr Vater kümmert sich beim nächsten Türkei Urlaub darum von den türkischen Rentenstellen eine Auskunft zu erhalten....
W*lfgangam 12.01.2017 | 21:05
Hallo Levent, Lesen Sie in diesem Merkblatt einfach mal quer, wie das mit D und TUR Zeiten ist: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Allgemein, der türk. Wehrdienst könnte hier zu den jeweiligen Mindestversicherungs_zeiten_ angerechnet werden, genauso der 1 Monat Arbeit - mehr nicht, eine unmittelbare Rentenerhöhung für seine dtsch. Rente ist damit nicht verbunden. Ob/wann die türk. Rentenversicherung dafür Leistungen erbringt, hängt von deren Gesetzen ab. Wie von KSC angeregt, sollte er sich einen türk. Versicherungsverlauf beschaffen - andernfalls kümmert sich die DRV hier selbst darum entsprechend seinen Angaben im Kontenklärungsantrag ...genau den wird er zur Klärung seiner Lücken im dtsch. Rentenkonto erhalten haben. Machen Sie es sich damit einfach: Gehen Sie damit in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt ...die füllen das 'richtig' aus - dann heißt es warten; keine Ahnung, wie zz. die Bestätigung von Versicherungszeiten aus TUR ist ...vielleicht gehen da 1-2 Jahre ins Land, bevor ein Ergebnis vorliegt. Deswegen, jetzt die Sache in die Hand nehmen und nicht noch 20 Jahre schlurfen lassen! > Sodann ist er durch Heirat 1985 nach Deutschland gekommen und arbeitet seit 1989 (vorher Sperre?) Sperre? ...hmm? Eher lag vielleicht keine Arbeitserlaubnis vor /oder er hatte bis dahin auf Kosten der Ehefrau gelebt /beide Sozialhilfeempfänger /viele Gründe ...Fakt, er hatte keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder anderweitig mögliche rentenrechtlichen Zeiten erworben. Aus Rentensicht bezeichnet man das dann als 'geklärte Lücken'/da war nichts - mehr will die DRV dann auch nicht wissen. Gruß w.
Zum Glückam 13.01.2017 | 09:32
"In Geld wirken sich türkische Zeiten gar nicht auf die deutsche Rente aus." Das wäre ja noch schöner! Aber-- wundern würde mich das nicht, in DE ist alles möglich.
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