Hallo Levent,
Lesen Sie in diesem Merkblatt einfach mal quer, wie das mit D und TUR Zeiten ist:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile
Allgemein, der türk. Wehrdienst könnte hier zu den jeweiligen Mindestversicherungs_zeiten_ angerechnet werden, genauso der 1 Monat Arbeit - mehr nicht, eine unmittelbare Rentenerhöhung für seine dtsch. Rente ist damit nicht verbunden. Ob/wann die türk. Rentenversicherung dafür Leistungen erbringt, hängt von deren Gesetzen ab.
Wie von KSC angeregt, sollte er sich einen türk. Versicherungsverlauf beschaffen - andernfalls kümmert sich die DRV hier selbst darum entsprechend seinen Angaben im Kontenklärungsantrag ...genau den wird er zur Klärung seiner Lücken im dtsch. Rentenkonto erhalten haben. Machen Sie es sich damit einfach: Gehen Sie damit in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt ...die füllen das 'richtig' aus - dann heißt es warten; keine Ahnung, wie zz. die Bestätigung von Versicherungszeiten aus TUR ist ...vielleicht gehen da 1-2 Jahre ins Land, bevor ein Ergebnis vorliegt. Deswegen, jetzt die Sache in die Hand nehmen und nicht noch 20 Jahre schlurfen lassen!
> Sodann ist er durch Heirat 1985 nach Deutschland gekommen und arbeitet seit 1989 (vorher Sperre?)
Sperre? ...hmm? Eher lag vielleicht keine Arbeitserlaubnis vor /oder er hatte bis dahin auf Kosten der Ehefrau gelebt /beide Sozialhilfeempfänger /viele Gründe ...Fakt, er hatte keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder anderweitig mögliche rentenrechtlichen Zeiten erworben. Aus Rentensicht bezeichnet man das dann als 'geklärte Lücken'/da war nichts - mehr will die DRV dann auch nicht wissen.
Gruß
w.