Bezug nehmend auf Ihren Artikel: Dienst zählt für Rente Habe ich folgende Frage: Gab es früher bei der Wehrpflicht diese "Bezugsgröße" auch ? Oder was war damals die Grundlage ? Ich habe den Wehrdienst von 1993 bis 1994, 15 Monate abgeleistet.
Danke für Auskunft
15.07.2013, 12:02
von
Gigi
Hallo Rex,
siehe mal diesen Beitrag im Forum: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=14309 Gigi
15.07.2013, 12:05
von
Jann
Als Beitragspflichtige Einnahme gelten für Wehrdienstleistende 60 % der Bezugsgröße (§ 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Die entsprechende Bezugsgröße finden Sie im § 18 SGB IV. 1993: 44 520 DM 1994: 47 040 DM für das Beitrittsgebiet gelten andere Wert.
15.07.2013, 12:46
von
Rex
Ich habe mich leider verschrieben. Richtig ist: Ich habe den Wehrdienst von 1983 bis 1984, 15 Monate abgeleistet. Wie sieht es da aus ?
wenn der Wehrdienst im Zeitraum 1.1.1982 bis zum 31.12.1991 abgeleistet wurde erfolgt die Bewertung dieser Zeit in der Rentenberechnung mit 75 % des Durchschnittsentgelts. Die Durchschnittsentgelte für die Jahre 1983 und 1984 betragen 33.293,00 DM bzw. 34.292,00 DM.