Ich beziehe eine vorgezogene Altersrente und möchte an einer Wehrübung teilnehmen. Dafür erhalte ich Wehrsold von mtl. 450,00 Euro. Zählt das auch als Hinzuverdienst? Dann würde ich ja die 400 Euro Grenze überschreiten.
In Sachen Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente zählt der Wehrsold nicht als Einkommen.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18AR2.1.1.1.10
Ob das auch so beim Einhalten der Hinzuverdienstgrenze bei einer Altersrente gilt? Keine Ahnung. Versuchen Sie es mal mit der Arbeitsanweisung der Regionalträger der DRV (siehe link).
Was ganz Anderes. Als Altersrentenbezieher haben Sie mindestens das 60. Lebensjahr vollendet. Da werden Sie noch zur Wehrübung herangezogen? Das erinnert ja fatal an längst vergangene Zeiten.