Hallo Helmut,
wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt, wird eine Halbwaisenrente gezahlt, lebt kein Elternteil mehr, wird eine Vollwaisenrente gezahlt.
Waisenrente wird über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 27. Lebensjahr geleistet, wenn die Waise
- sich in Schul- oder Berufsausbildung oder in einer Übergangszeit befindet,
- ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leistet oder
- behindert ist und sich deshalb nicht selbst unterhalten kann.
Voraussetzung für die Waisenrente ist die Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren.