Es geht um die Zurechungszeit im Jahr 1998. Nach meinem Kenntnisstand wurde damals die Zurechnungszeit bei Eintritt von EU bis zum 57. Lebensjahr hochgerechnet. Heißt das, daß die Zeit bis einschließlich des Monats der Vollendung des 57. Lebensjahres in die Zurechnung einbezogen wurde?
MfG
Annemarie