Das genaue Datum, bis wann in konkretem Fall die Zurechnungszeit gewährt worden ist, ersehen Sie aus Ihrem damaligen Rentenbescheid.
Im Zeitraum 1992 - 2000 fand eine stufenweise Anhebung von dem 55. Lbj. auf das 57. Lbj. statt.
Im Gesetzestext ist es im §59 SGB VI folgender Maßen beschrieben:
[...]
Die Zurechnungszeit endet mit dem Zeitpunkt, der sich ergibt, wenn die Zeit bis zum vollendeten 55. Lebensjahr in vollem Umfang, die darüber hinausgehende Zeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zu einem Drittel dem nach Absatz 2 maßgeblichen Zeitpunkt hinzugerechnet wird.