Hallo,
Ich bin 1957 geb. war von 1972 bis 2000 berufstätig,von 2000 bis 2004 arbeitslos (wegen chron. Krankheit). Hab 2 Kinder großgezogen, meine Schwiegermutter von 2001 bis 2008 gepflegt, nun ist sie verstorben und ich kann wegen meiner Krankheit nicht mehr arbeiten gehen, kann ich Rente beantragen? Hab keinen Anspruch auf Alg
Mein Mann bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente
Gruss Gwen
Wurden den in der Pflegezeit Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse abgeführt?
Ja wurden abgeführt.
Hartz IV
wenn Sie von 2001 bis 2008 wg Pflege pflichtversichert waren, dann sind die Voraussetzugen für die EM Rente erfüllt, die Sie bei Erwerbsminderung auch erhalten.
Wird der Rentenantrag abgelehnt, weil Sie arbeiten können, können Sie sich arbeitslos melden.
Erhalten Sie kein ALG 1, weil die entsprechenden Vorversicherungszeiten fehlen, bekommen Sie ALG 2, sofern Sie bedürftig sind.
Sie meinen schlau zu sein, haben aber jede Menge "Keine Ahnung", Sie "Falsches Forum"!
Lassen Sie sich beraten und ggf. einen Rentenantrag aufnehmen.
Adressen und Telefonnummern zur Terminvereinbarung:
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Liebe Gwen,
vergessen Sie den Eintrag von "Falsches Forum". Völliger Unsinn!!Keine Ahnung vom Rentenrecht, und davon jede Menge.
Sie haben die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen, die man anhand Ihrer Angaben rauslesen konnte, erfüllt.
Kümmern Sie sich umgehend um einen Termin für einen Rentenantrag, je eher desto besser. Eine Rente wg Erwerbsminderung wird ggfs. auch rückwirkend gewährt.
Also direkt einen Termin machen
Danke für die Antworten,
mein Problem ist, ich hab Angst irgendwohin zu gehen. Ich kann meine Beschwerden nicht mal mehr meinem Hausartzt genau schildern, an schlechten Tagen vergess ich unterm reden was ich eigentlich sagen wollte. Habe 2000 schon mal einen Antrag gestellt der abgelehnt wurde, die Ärzte damals haben mich behandelt als wär ich nur zu faul zum Arbeiten, jetzt trau ich mich zu keinem mehr. Hab richtig Panik wenn ich dran denk das alles wieder von vorne zu erzählen.
Trotztdem Danke nochmal
Oje, unter diesemn Umständen sollten Sie vielleicht eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen...
Einige Versichertenberater der DRV kommen auch direkt ins Haus.
Suchen Sie sich unter (nebenstehenden) Beratungsstellen einen aus und fragen Sie tel. dort nach, ob (bei Ihrer Erkrankung) zur Rentenantragstellung ein Hausbesuch für die Rentenantragstellung möglich ist.
Nur eines müssen Sie wissen: Um eine Erwerbsminderung überhaupt feststellen zu können, ist es leider mal unerläßlich, entweder ausreichende aktuelle Krankenberichte vorzulegen oder eine ärztliche Begutachtung durch die DRV über sich ergehen zu lassen.
Wie soll denn der Rentenanspruch anders geprüft werden?
Alles Gute für Sie.
MfG Rosanna.
Ich kann Ihre Angst verstehen. Aber versuchen sie es trotzdem!!!
Leider ist es eine Tatsache das die Gutachter durchweg sehr arrogante, überhebliche, selbstherrliche Menschen sind. Ich höre täglich Berichte über Ihr völlig unverständliches Verhalten.Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar warum solche unfähigen Menschen solche einen Beruf ausüben. Wahrschenlich ist es so das man eine Charakterprüfung ablegen muss, und wenn das Ergebnis zeigt, das man selbstherrlich, arrogant und verletzend ist, hat man das Zeug zum Gutachter im Bereich Sozialversicherung.
Lassen Sie sich nicht entmutigen!!
und wichtig ist , das Sie den RICHTIGEN Arzt aufzusuchen !
In ihrem Fall einen Psychiater/Neurologen.
Mit einem " Hausarzt " ist ihnen sicherlich nicht gedient.
Die haben - meistens - von pychiatrischen/psychischen Erkrankungen wenig Ahnung.