Hallo Mareike,
mit Abbruch der Ausbildung wird zunächst einmal die Halbwaisenrente eingestellt, da Sie vermutlich schon das 18. Lebensjahr vollendet haben. Den Abbruch der Ausbildung müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger umgehend mitteilen.
Sobald Sie ein Praktikum oder eine neue Ausbildung aufnehmen, sollten Sie den Nachweis darüber ebenfalls einsenden, damit die erneute Halbwaisenrentenzahlung geprüft werden kann.