Weitegewährung der Halbwaisenrente nach Abbruch der Berufsausbildung und Aufnahme eines Jahrespraktikums bzw. einer neuen Berufsausbildung

von
Mareike

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin zur Zeit im zweiten Ausbildungsjahr und möchte die Ausbildung abbrechen, da ich im Betrieb ungerecht behandelt werde (wirklich ungerecht, regelrechtes Mobbing) und mir langsam klar geworden ist, dass es nicht der Beruf ist, den ich später einmal ausüben möchte.
Mich verschlägt es da in eine ganz andere Richtung.

Meine Frage ist jetzt nur, wenn ich die Ausbildung abbreche bekomme ich wenn ich ein Jahrespraktikum bzw. eine neue Ausbildung beginne weiterhin meine Halbwaisenrente ausgezahlt?

Wäre lieb, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

MfG
Mareike

von
KSC

Ob Sie während einem Praktikum weiter Waisenrente bekommen müsste geprüft werden.

Alternative: Sie suchen sich übergangsweise eine Job, verdienen Geld und sobald Sie eine neue Ausbildung annehmen, beantragen Sie erneut Waisenrente.
Auf diese Weise das Leben in die Hand zu nehmen, macht sich sicher auch gut in jedem Lebenslauf.

Und zum Thema Ungerechtigkeit / Mobbing und Co.: Probleme wird es in jeder Ausbildung und letztlich auch in vielen Jobs geben, "Lehrjahre sind nunmal keine Herrenjahre" - ich gebe zu ein veralteter Spruch, der aber auch heute noch einen Kern Wahrheit enthält....

von
Mareike

Vielen Dank für diese Antwort.
Jedoch hätten Sie sich den letzten Spruch echt sparen können - ich schmeiße die Ausbildung nicht einfach so hin, aber wenn ich abends zuhause nur noch am Zittern bin und weine und sich auf Arbeit trotz, dass ich dies angesprochen habe, nichts ändert, dann seh ich keine andere Möglichkeit!

Experten-Antwort

Hallo Mareike,

mit Abbruch der Ausbildung wird zunächst einmal die Halbwaisenrente eingestellt, da Sie vermutlich schon das 18. Lebensjahr vollendet haben. Den Abbruch der Ausbildung müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger umgehend mitteilen.
Sobald Sie ein Praktikum oder eine neue Ausbildung aufnehmen, sollten Sie den Nachweis darüber ebenfalls einsenden, damit die erneute Halbwaisenrentenzahlung geprüft werden kann.

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