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Experten-Antwort

Weiterarbeiten im Job trotz SM Leistungsbeurteilung unter 3 Stunden

von Tanja25.05.2018 | 13:51
709 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage. Ich wurde auf Reha wegen mehrfachen Bandscheiben OP's (unter anderem 2 Protesen) mit folgender Einstufung entlassen Aktuelle Arbeitsstelle unter 3 Stunden Allgemeiner Arbeitsmarkt Leichte Tätigkeit, überwiegend stehend, gehend oder sitzend mit Bewegungseinschränkung. über 6 Stunden Wie ich nun erlesen habe, wird mir eine Rente verweigert, das stelle ich nun mal so in den Raum. Mit der Beschreibung meiner Leistungseigenschaften ist es aber nun vermutlich so, dass ich nicht mehr vermittelbar sein werde (stelle ich nun auch mal so in den Raum). Folglich wird es wohl bei einer möglichen Kündigung zur dauerhaften Arbeitslosigkeit und aufgrund des Einkommens meines Mannes auf kompletten Entfall der Zahlungen in Jahr 2 kommen. Wir haben uns aber vor 4 Jahren ein Haus gekauft und die Finanzierung OHNE eine kleines beisteuern meinerseits wird wohl unmöglich sein. Deshalb würde ich gerne entgegen der Einstufung in meinem Job weitermachen, mich aber in eine Abteilung mit etwas leichteren körperlichen Tätigkeiten versetzen lassen. Hab ich irgendwelche Folgen zu erwarten, wenn ich entgegen der Einstufung agiere? Besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja,

natürlich steht es Ihnen frei, auch über die medizinisch eingeschätzte Leistungsfähigkeit zu arbeiten. Aber wie von Frau Rossi und ??? bereits geschrieben, können Sie bei Ihrem Rententräger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, um ggf. aus den gesundheitlichen Gründen einen anderen Arbeitsplatz zu erhalten. Dies könnten z. B. Einarbeitungszuschüsse o. ä. sein. Am besten setzen Sie sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Verbindung, um dort den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

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3 Antworten

Schorscham 25.05.2018 | 14:13
Es ist einzig und allein Ihre Entscheidung, welche Tätigkeiten Sie wie lange ausüben, sofern Ihr Arbeitgeber mitspielt. Mögliche Folgen wären z.B. Verschlechterungen Ihrer Gesundheit. Aber das ist Ihre Privatsache. MfG
???am 27.05.2018 | 17:26
Wenn Sie eine leichtere Arbeit bekommen, ist das nicht mehr der selbe Job. Von daher ist es durchaus möglich, dass die neue Arbeitsstelle gesundheitlich passend wäre. So eine Umsetzung kann übrigens tatsächlich von der DRV gefördert werden.
Frau Rossiam 27.05.2018 | 16:11
Beantrage doch eine Leistung zur Teilhabe. Du hast doch sogar einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Verstehe ich nicht, wieso man dir auf der Reha nicht dazu geraten hat
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