Hallo Tanja,
natürlich steht es Ihnen frei, auch über die medizinisch eingeschätzte Leistungsfähigkeit zu arbeiten. Aber wie von Frau Rossi und ??? bereits geschrieben, können Sie bei Ihrem Rententräger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, um ggf. aus den gesundheitlichen Gründen einen anderen Arbeitsplatz zu erhalten. Dies könnten z. B. Einarbeitungszuschüsse o. ä. sein. Am besten setzen Sie sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Verbindung, um dort den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.