Hallo, dbdbdb,
die Ausführungen von „Senf-dazu“ wollen wir dahin gehend ergänzen, dass Sie in einer Beratungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe die Möglichkeit haben, vorab berechnen zu lassen , wie hoch in Ihrem konkreten individuellen Fall eine Ausgleichszahlung wäre. Grundsätzlich wäre ein Antrag über diese Auskunft erforderlich.