Bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung oder auch einem Antrag auf deren Weitergewährung sind medizinische Angaben für die im Auftrag der Rentenversicherung tätigen medizinischen Sachverständigen vor allem unter dem Gesichtspunkt von Interesse, inwieweit die Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers einen leistungsmindernden Einfluss haben. Daher werden neben der Nennung aller aktuell konkret vorliegenden Diagnosen, vor allem auch Angaben zu Funktions-, Aktivitäts- und Teilhabestörungen benötigt.
Bei einem Weitergewährungsantrag bedeutet das, dass natürlich auch eine Änderung der Krankheitsmerkmale (z. B. hinzutreten weiterer Erkrankungen) zu berücksichtigen ist. Es ist daher zu empfehlen, alle Ihnen bereits vorliegenden aktuellen medizinischen Unterlagen mit dem Antrag einzureichen, auch die MRT-Bilder sowie deren Auswertung.
Welche Unterlagen letztendlich für eine Stellungnahme des medizinischen Sachverständigen und die Entscheidung über den Antrag tatsächlich erforderlich oder ausreichend sind, kann an dieser Stelle natürlich nicht beurteilt werden.