Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWie von "ganz genau" korrekt mitgeteilt, werden bei einem erstmaligen Renteneintritt der Altersrente im Jahr 2014 von der Bruttorente pauschal 14 % zur
Ermittlung der Nettorente für die Einkommensanrechnung abgezogen.
Die von "W*ffgang" mitgeteilten Abzugsbeträge für einen Verdienst aus einer Beschäftigung sind korrekt. Wir bitten jedoch
zu beachten, dass der Abzugsbetrag von 30,5 % nur gilt, sofern aufgrund des Bezuges einer Vollrente wegen Alters
Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung für Sie besteht.
Sollte weiterhin Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bestehen, z.B. weil Sie lediglich eine Teilrente wegen Alters
erhalten, verbleibt es bei der Berechnung des Nettoeinkommens aus der Beschäftigung beim Pauschalabzug von 40 %.
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