in unserem Unternehmen hat eine Führungskraft über sein 65. Lebensjahr hinaus weitergearbeitet, obwohl im Arbeitsvertrag das Erreichen des Rentenalters als Vertragsende vereinbart war. Wie kann ein Beschäftigungsverhältnis jetzt aussehen? Zahlt er bzw. das Unternehmen Sozialversicherung (AV, KV, PV, RV?). Was gibt es zu beachten - müssen wir einen neuen Arbeitsvertrag erstellen oder können wir den alten fortführen? Wirkt sich das Arbeitsverhältnis rentenmindernd für ihn aus? Rat und Tips sehr erbeten. Danke!
Hallo Susanne,
ich gehe davon aus, dass die Person 1943 geboren ist.
Solange er die Rente nicht beantragt hat, ändert sich nichts. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile werden weiterhin abgeführt.
Das Arbeitsverhältnis wirkt sich nicht rentenmindernd aus, da er bereits das 65. Lebensjahr vollendet aus. Er kann zur Rente in unbegrenzter Höhe dazuverdienen.
Wie der Arbeitsvertrag zu gestalten ist, fragen Sie am Besten Ihren Arbeitgeberverband oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nicht selten kann Ihnen auch der Steuerberater helfen.
Sollte er die Rente beantragt haben und arbeitet weiter, sind nur die AG-Anteil abzuführen. AN ist den Sozialbeiträgen freigestellt.
Wenn 65. Lj. erreicht ist und über 400€ verdient werden, ist man in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht versicherungsfrei. In der Krankenversicherung wird der ermäßigte Beitragssatz entrichtet.
Bin dergleichen meinung,kann
aber mit dem begriff ermäßigter beitragssatz nichts
anfangen.
Könnten sie dies im interesse
aller hier näher erläutern?
Vielen dank.
MfG.
Solange das Arbeitsverhältnis über das 65. LJ "weiterläuft" verbleibt es bei den Abgaben, wie bisher. Der Arbeitnehmer erhöht durch den Verdienst weiter seine Rente, zusätzlich wird der Zugangsfaktor für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze um 0,0005 erhöht.
Über die Fragen des Arbeitsvertrages erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Betriebsrat/Gewerkschaft. Für die Beiträge, wenn der AN Rentner ist, erkundigen Sie sich bei der zust. Einzugsstelle (KK).
Der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung bedeutet, dass man keinen Anspruch auf Krankengeld mehr besitzt. Daher ist dieser Beitragssatz geringer.