Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Weiterbeschäftigung im Rentenalter

von Susanne16.09.2008 | 16:46
2415 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
in unserem Unternehmen hat eine Führungskraft über sein 65. Lebensjahr hinaus weitergearbeitet, obwohl im Arbeitsvertrag das Erreichen des Rentenalters als Vertragsende vereinbart war. Wie kann ein Beschäftigungsverhältnis jetzt aussehen? Zahlt er bzw. das Unternehmen Sozialversicherung (AV, KV, PV, RV?). Was gibt es zu beachten - müssen wir einen neuen Arbeitsvertrag erstellen oder können wir den alten fortführen? Wirkt sich das Arbeitsverhältnis rentenmindernd für ihn aus? Rat und Tips sehr erbeten. Danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Solange das Arbeitsverhältnis über das 65. LJ "weiterläuft" verbleibt es bei den Abgaben, wie bisher. Der Arbeitnehmer erhöht durch den Verdienst weiter seine Rente, zusätzlich wird der Zugangsfaktor für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze um 0,0005 erhöht.

Über die Fragen des Arbeitsvertrages erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Betriebsrat/Gewerkschaft. Für die Beiträge, wenn der AN Rentner ist, erkundigen Sie sich bei der zust. Einzugsstelle (KK).

5 Antworten

Unbekanntam 16.09.2008 | 17:04
Hallo Susanne, ich gehe davon aus, dass die Person 1943 geboren ist. Solange er die Rente nicht beantragt hat, ändert sich nichts. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile werden weiterhin abgeführt. Das Arbeitsverhältnis wirkt sich nicht rentenmindernd aus, da er bereits das 65. Lebensjahr vollendet aus. Er kann zur Rente in unbegrenzter Höhe dazuverdienen. Wie der Arbeitsvertrag zu gestalten ist, fragen Sie am Besten Ihren Arbeitgeberverband oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nicht selten kann Ihnen auch der Steuerberater helfen.
Unbekanntam 16.09.2008 | 17:14
Sollte er die Rente beantragt haben und arbeitet weiter, sind nur die AG-Anteil abzuführen. AN ist den Sozialbeiträgen freigestellt.
Chrisam 16.09.2008 | 18:53
Wenn 65. Lj. erreicht ist und über 400€ verdient werden, ist man in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht versicherungsfrei. In der Krankenversicherung wird der ermäßigte Beitragssatz entrichtet.
Schiko.am 17.09.2008 | 00:03
Bin dergleichen meinung,kann aber mit dem begriff ermäßigter beitragssatz nichts anfangen. Könnten sie dies im interesse aller hier näher erläutern? Vielen dank. MfG.
Chrisam 17.09.2008 | 11:59
Der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung bedeutet, dass man keinen Anspruch auf Krankengeld mehr besitzt. Daher ist dieser Beitragssatz geringer.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026