Solange das Arbeitsverhältnis über das 65. LJ "weiterläuft" verbleibt es bei den Abgaben, wie bisher. Der Arbeitnehmer erhöht durch den Verdienst weiter seine Rente, zusätzlich wird der Zugangsfaktor für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze um 0,0005 erhöht.
Über die Fragen des Arbeitsvertrages erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Betriebsrat/Gewerkschaft. Für die Beiträge, wenn der AN Rentner ist, erkundigen Sie sich bei der zust. Einzugsstelle (KK).