Weiterbeschäftigung über drei Jahre nach Rentenbeginn und Erhöhung des Behindertengrades
15.10.2019, 12:20
von
begrae
Hallo,
ich erhalte seit einem Jahr die große Witwenrente. Im Dezember 2020 habe ich selbst Rentenanspruch. Beide Renten zusammen liegen knapp über dem Harz 4 Satz. Ich könnte noch drei weitere Jahre eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Hat das Einfluss auf meine Rentenhöhe? Und ich kann meinen Behinderungsgrad von 40% auf 50% erhöhen. Danke für Ihre Antwort
15.10.2019, 13:14
von
Berater
Ein wenig dürftig Ihre Angaben um eine hilfreiche Antwort bekommen zu können. Geburtsmonat und Geburtsjahr sowie Angaben darüber ob Sie einen Schwerbehindertengrad von 50 haben oder erhoffen wären schon sinnvoll. Haben Sie laut Ihrer Rentenauskunft 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten?
15.10.2019, 13:49
Experten-Antwort
Hallo begrae,
bezüglich der Behinderung können Sie jederzeit beim Versorgungsamt einen "Verschlechterungsantrag" stellen (falls Sie aktuell "nur" einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 haben). Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist u.a. ein GdB von mindestens 50 erforderlich. Die weitere Beschäftigung erhöht grundsätzlich Ihre Altersrente. Ich empfehle Ihnen, sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
15.10.2019, 15:17
von
begrae
Hallo, hier weitere Daten: ich bin am 7.2.1955 geboren. Ich bin noch bis Ende dieses Jahres in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Mein Rentenbeginn: 12/2020. Für das Jahr 2020 habe ich mich arbeitssuchend gemeldet. Zur Zeit erhalte ich die große Witwenrente die (abzüglich meiner Einkünfte) ca.400,- € beträgt. Meine Rente wird sich auf 325,- € belaufen. Meine Frage: Würde sich an meiner Rente etwas wesentlich ändern, wenn ich ab Januar 2020 noch 3 Jahre rentenversichert tätig bin? Kann ich in die KVR?
Danke für die Antwort!
15.10.2019, 15:18
von
begrae
Hallo, hier weitere Daten: ich bin am 7.2.1955 geboren. Ich bin noch bis Ende dieses Jahres in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Mein Rentenbeginn: 12/2020. Für das Jahr 2020 habe ich mich arbeitssuchend gemeldet. Zur Zeit erhalte ich die große Witwenrente die (abzüglich meiner Einkünfte) ca.400,- € beträgt. Meine Rente wird sich auf 325,- € belaufen. Meine Frage: Würde sich an meiner Rente etwas wesentlich ändern, wenn ich ab Januar 2020 noch 3 Jahre rentenversichert tätig bin? Kann ich in die KVR?