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Experten-Antwort

Weiterbeschäftigung

von Balder21.01.2019 | 13:23
115 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Regelarbeitszeit endet dieses Jahr. Ich werde jedoch darüber hinaus noch weiter arbeiten - mit dem Arbeitgeber abgestimmt.Was muss ich beachten ? Kann/muss ich Rente beantragen und wie sieht es mit der Weiterbeschäftigung aus ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Balder,

Sie müssen die Regelaltersrente nicht zwingend beantragen, sondern können auch weiterarbeiten, wie bereits von senf-dazu und W*lfgang angeführt. Bitte lassen Sie sich zu den Varianten und den Details dazu bitte in Ihrem Einzelfall in einer örtlichen Service-Stelle der Rentenversicherung beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 21.01.2019 | 16:35
Hallo Balder! Regelaltersrente können Sie beantragen, müssen müssen Sie nicht. Wenn Sie nach der Regelaltersgrenze noch zur Rente hinzuverdienen, gibt es keine Hinzuverdienstrenzen mehr. Wenn Sie nur eine (99%ige?) Teilrente beziehen, können Sie auch sozialversicherungspflichtig arbeiten, ihre Beiträge und die Ihres Arbeitgebers führen zum nächsten 1.7. zu einer erhöhten Rentenzahlung. In der Beratungsstelle (siehe rechte Spalte) kann man Ihnen die Szenaien vielleicht auch anhand Ihrer persönlichen Daten vorrechnen.
W*lfgangam 21.01.2019 | 20:26
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Korrektur: Um weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt/rentensteigernd nach der Regelaltersgrenze beschäftigt zu sein, ist lediglich der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gegenüber dem AG zu erklären. Der Verzicht wirkt erst mit Antragsfolgemonat, um weitere Rentenansprüche jeweils zum 01.07. zu generieren. Über Beitragsaufwand und Amortisierungsphase sollt man sich örtlich informieren - gerade deswegen, wenn die ersten Pflichtbeiträge (die sonst netto bereits sofort in der Haushaltskasse wären) erst in 6-7-8 Jahren wieder im Portemonnaie sind. Gruß w. PS: @senf-dazu, Teilrente (99 %) ist eine Sache der Pflegetätigkeit, um hier hier neue Rentenansprüche zu erhalten.
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