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Weiterbeschäftigung/Teilerwerbsminderung - Leistungsvermögen

von kajan09.11.2013 | 15:32
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Hallo! Ich habe einen Bescheid über eine befristete Teilerwerbsminderungsrente erhalten. Nun möchte der Arbeitgeber den Rentenbescheid und die Anlage von "Prüfung auf Teilzeitarbeitsplatz" sehen. Er sagt er könne sonst nicht seiner Fürsorgepflicht nachkommen (Öffentlicher Dienst) wenn er meine Einschränkungen nicht kennt. Im Rentenbescheid steht aber nichts über meine Einschränkungen, daher meine ich, der geht ihn eh nix an. In der Anlage zur Prüfung auf Teilzeitarbeit steht unter den Angaben über meine Leistungseinschränkung, es sei mir überlassen, ob ich sie dem Arbeitgeber zeigen will. Will ich aber nicht. Hat er denn ein Recht darauf? Er sagt, wenn ich weiter keine Angaben mache würde er eben allein entscheiden, wofür ich noch brauchbar wäre. Einen Gesprächstermin mit mir hat er abgesagt bzw. verschoben. Wie kann der AG mein Leistungsvermögen beurteilen? Muss er das und wenn ja in welcher Weise. Welche Angaben muss ich dazu machen? Welche darf ich für mich behalten? Weiterhin war er völlig entsetzt, dass ich nicht angekündigt habe, dass ich einen Rentenantrag gestellt hätte. Das muss ich doch aber auch nicht oder? Wäre er nicht bewilligt worden wäre ich schön doof dagestanden. Wer kann mir helfen? Ich habe Angst, dass über meinen Kopf hin irgendetwas entschieden wird ohne mit mir zu sprechen. kajan

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo kajan,

siehe unseren Beitrag von heute bei Ihrem ersten Eintrag.

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