Weiterbeschäftigung/Teilerwerbsminderung - Leistungsvermögen

von
kajan

Hallo!
Ich habe einen Bescheid über eine befristete Teilerwerbsminderungsrente erhalten.

Nun möchte der Arbeitgeber den Rentenbescheid und die Anlage von "Prüfung auf Teilzeitarbeitsplatz" sehen. Er sagt er könne sonst nicht seiner Fürsorgepflicht nachkommen (Öffentlicher Dienst) wenn er meine Einschränkungen nicht kennt. Im Rentenbescheid steht aber nichts über meine Einschränkungen, daher meine ich, der geht ihn eh nix an. In der Anlage zur Prüfung auf Teilzeitarbeit steht unter den Angaben über meine Leistungseinschränkung, es sei mir überlassen, ob ich sie dem Arbeitgeber zeigen will. Will ich aber nicht. Hat er denn ein Recht darauf? Er sagt, wenn ich weiter keine Angaben mache würde er eben allein entscheiden, wofür ich noch brauchbar wäre. Einen Gesprächstermin mit mir hat er abgesagt bzw. verschoben.

Wie kann der AG mein Leistungsvermögen beurteilen? Muss er das und wenn ja in welcher Weise. Welche Angaben muss ich dazu machen? Welche darf ich für mich behalten?
Weiterhin war er völlig entsetzt, dass ich nicht angekündigt habe, dass ich einen Rentenantrag gestellt hätte. Das muss ich doch aber auch nicht oder? Wäre er nicht bewilligt worden wäre ich schön doof dagestanden. Wer kann mir helfen? Ich habe Angst, dass über meinen Kopf hin irgendetwas entschieden wird ohne mit mir zu sprechen.

kajan

von
Niki

Ich würde sagen, ich würde die Unterlagen dem Arbeitsmedizinischen Dienst zeigen, aber niemals dem Personalbüro. Vermutlich muss der ohnehin eingeschaltet werden.

von
KSC

Wollen Sie dort in Teilzeit weiterarbeiten?

Dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie auf stur stellen und auf jedes gute Recht pochen oder kooperativ nach einer für beide gute Lösung Suchen.

Die Gefahr ist, dass Ihr AG dann vielleicht auch nicht will?

Experten-Antwort

Hallo kajan,

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Arbeitsrechts nicht positionieren kann. Allerdings können Sie die Anmerkungen von „Niki“ und „KSC“ in Ihre Überlegungen mit einbeziehen bzw. auch sich erst einmal allgemein beim Personal- oder Betriebsrat beraten lassen.

von
=//=

Das Ganze ist für einen Laien etwas schwierig zu erklären:

Vermutlich liegt bei Ihnen sowohl im bisher ausgeübten Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden zu.

Wenn Sie derzeit NICHT arbeitsunfähig sind und arbeiten, sind Sie vermutlich im Rentenbescheid darüber hingewiesen worden, dass bei Arbeitsaufgabe oder wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann, Ihnen die volle EM-Rente (befristet) zusteht.

Ihr Arbeitgeber muß Ihre Einschränkungen dann nicht im Detail, aber zumindest im Ansatz kennen. Denn er muß ja einen neuen (Teilzeit-)Arbeitsplatz für Sie suchen/finden und das kann er ohne Kenntnis gewisser Einschränkungen natürlich nicht.

Da Sie im ÖD beschäftigt sind, sollten Sie zunächst alles mit Ihrem Personal-/Betriebsrat besprechen. Evtl. gibt es auch einen Schwerbehindertenbeauftragten, den man auch fragen kann, wenn man nicht schwerbehindert, aber berentet ist.

Lassen Sie sich vorher am Besten nochmal von der DRV erläutern, was es mit dem Teilzeitarbeitsplatz auf sich hat, denn ich kann nur Vermutungen aufstellen. Es würde mich aber im nachhinein interessiern, ob ich richtig oder falsch gelegen bin.;-)

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