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Weiterbew.Arbm.Rente nach altem Recht Rosanna,Experte u.a.

von ill15.11.2008 | 01:55
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7 Antworten

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Hallo muß nochmals fragen, wenn bei diesen Arbeitsmarktrenten halb bis unter vollschichtig nach altem EU Recht -- (läuft seit 15 Jahre immer mit Verlä.)beim Arbeitsamt nachgefragt wird, was wird in dem Fragebogen denn alles nachgefragt, ist dies ne allgemeine Frage, ob entsprechende Teilarbeitsplätze da sind, oder geht dann ne kräftezehrende Tretmühle los, wo dort nochmals individuell n Arbeitsprofil mit Amtsarzt etc erstellt wird ? auf Nachfrage beim SB RV Bund Stralsund geht dieser auf alle Fälle raus früher lagen dort ja beim RV entsprechende Listen aus, wonach vorgegangen wurde, hat man mir gesagt. gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auszug aus der Rechtsanweisung der DRV:

Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich ist danach zu prüfen, ob für den Versicherten seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln.

Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z. B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein.

Über die Arbeitsweise der SB Stralsund kann ich keine Aussage treffen.

6 Antworten

-_-am 15.11.2008 | 08:41
Ich habe keine Ahnung, was Bund Stralsund da treibt. Ein derartiges Verfahren kenne ich nur aus äußerst seltenen Fällen, die im Gerichtsverfahren eine konkrete Nachfrage bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich machten. Ansonsten müsste jeder Sachbearbeiter doch wissen, dass der Teilzeitarbeitsmarkt seit vielen Jahren als verschlossen gilt. Vielleicht erhoffen die sich ja, das habe sich durch die Finanzmarktkrise und die zu erwartenden Folgen für die deutsche Wirtschaft gebessert ... ???
illam 15.11.2008 | 15:10
hab da angefragt beim SB RV Bund, der Bogen geht auf ale Fälle rau, auch wenn sie wüßten, daß der Arbmarkt verschlossen ist, vor allem für 80 % Schwerbeh mit G , das wissen wir auch, díe Ärztin dort bei der RV hätte das so angeordnet , aus punkt schluß.. und hier vor Ort wir dann von der ARGE Erbsenzählerei gemacht, wie weit könne Sie denn noch laufen, wieweit reicht denn Ihre Kraftt für dies aus, wie für das , wieviel können Sie noch heben, wieviel und wann Kriegen Sie Anfälle etc. Gruß
-_-am 15.11.2008 | 21:32
Von den ARGEn sind wir ja so allerlei Quatsch und Schikanen gewöhnt. Das muss die Deutsche Rentenversicherung doch nicht unbedingt übernehmen. Allerdings kann Ihnen dazu hier im Forum wohl auch keiner einen konkreten Rat geben. Dazu müsste man die Akten kennen und den konkreten Sachverhalt. Wenn Ihnen der SB keine genaueren Auskünfte geben will oder kann, lassen Sie sich mit dem Vorgesetzten verbinden und beschweren Sie sich ganz konkret über die aus Ihrer Sicht willkürliche Verzögerung der Entscheidung durch die "Klärung" offensichtlicher und allseits bekannter Tatsachen. Hartnäckigkeit hilft manchmal zu höherer Einsicht.
Rosannaam 17.11.2008 | 11:19
Hallo ill, ICH auch nicht. Ich kann diese Verfahrensweise in keinster Weise nachvollziehen. Ich kenne auch diesen Fragebogen nicht. Denn bei uns ist es völlig unüblich, bei der Arbeitsagentur Recherchen einzuleiten, ob der Arbeitsmarkt für den Rentner verschlossen ist oder nicht. Er GILT als verschlossen (s. die vom Experten zitierte Arbeitsanweisung). MfG Rosanna.
Wolfgangam 17.11.2008 | 19:34
Stralsund arbeitet/fragt machmal 'merkwürdig', wo man bei 08/15 Fällen nur den Kopf schütteln kann ;-)) Gruß w.
illam 18.11.2008 | 06:49
Ja es ist sehr merkwürdig, mein Rechtsanw.hatte die SB angerufen und bohrende Fragen diesbezüglich gestellt und als Antworten kamen 5 oder sechsmal ne stereotype Antwort das hat die Ärztin hier im Haus entschieden... der Bogen geht raus, ich hätte doch nichts zu befürchten aufgrund des Alters und der Schw.beh. wäre ja doch kein Arb.Platz da. gruß
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