Hallo Ellen,
Spekulationen darüber, weshalb man die Befundberichte der behandelnden Ärzte nicht angefordert hat, helfen Ihnen nicht weiter. Fragen Sie konkret bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, wenn Sie es im Rahmen Ihrer Beschwerde nicht schon getan haben sollten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung