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Experten-Antwort

Weiterbewilligung EM Rente

von Sissi31.05.2022 | 18:42
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Weiterbewilligungsantrag wird die Frage gestellt: 3.2 Sind Sie bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet? Meine Frage ist: Als volle EM-Rentnerin bin ich ja eigentlich nicht arbeitsfähig und dadurch nach SGB12 einzustufen oder? Ich empfange in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Ehemann (der noch keine Rente erhält) momentan beim Jobcenter ALGII, bin aber gleichzeitig EM-Rentnerin. Wäre sehr dankbar für eine Hilfe, was ich in diesem Fall ankreuzen muss.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sissi,

so wie Sie die Verhältnisse in Ihrem Beitrag geschildert haben, wäre die Fragestellung zu Nr. 3.2 in dem Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente (R0120) mit "nein" zu beantworten.

Wer sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als "arbeitsuchend" meldet, steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Im weiteren Verlauf des Fragebogens R0120 unter der Nr. 4.2 wird die Frage nach dem Bezug von Arbeitslosengeld II gestellt. Dabei sind auch Angaben erforderlich, wenn unterhaltsberechtigte Angehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

KSCam 31.05.2022 | 18:49
Kreuzen Sie doch einfach "ja" an und schreiben einen kurzen ergänzenden Zusatz dazu. Formulare können jederzeit ergänzt werden.
Abschlägeam 31.05.2022 | 18:50
Hallo Sissi, davon ausgehend, dass Sie lediglich Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft sind, in der Ihr (arbeitsuchender) Ehemann der eigentliche Antragsteller ist, können Sie hier ohne Bedenken 'nein' ankreuzen. Denn mit einer vollen EM-Rente sind in diesem Fall Sie weder für ALGI noch ALGII 'arbeitsuchend'. Alles Gute!
Cscam 31.05.2022 | 19:09
Was für ein Unsinn! Kein (voller) EM-Rentner ist arbeitssuchend bei AfA oder Jobcenter. Um dort Anspruch auf Vermittlung zu haben, muss man über 15 Wochenstunden erwerbsfähig sein!
Sissiam 31.05.2022 | 19:34
erhalte ich also in dieser Bedarfsgemeinschaft kein ALGII sondern Grundsicherung nach SGB XII und mein Ehemann ALGII, wenn ich eine volle EM-Rente habe ?
KSCam 31.05.2022 | 21:00
Wieso Unsinn, habe doch geschrieben dass das Kreuz mit einer Anmerkung ergänzend erklärt werden soll. Dann ist doch der Sachbearbeitung alles klar, und zwar egal ob ein Kreuz jetzt bei ja oder bei nein gemacht wurde..... Das ist somit eine praxisgerechte Antwort und kein Unsinn.
Cscam 31.05.2022 | 21:36
Für die Fragestellerin, Sie sind Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft und leben mit einem arbeitsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt. Somit ist das Jobcenter zuständig und Ihre Rente zählt als Einkommen dieser Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn das Geld vom Jobcenter kommt, sind SIE dort nicht als arbeitssuchend gemeldet,da Sie nicht erwerbsfähig sind, weil Ihre Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich liegt(davon ausgehend, dass es sich nicht um eine sog. Arbeitsmarktrente handelt).
Sissiam 02.06.2022 | 15:29
Also kreuze ich bei 4.2 bei ALGII "ja" an und bei 4.5 bei Sozialgeld auch "ja"?
Nflflam 02.06.2022 | 15:07
Sie erhalten kein ALG2 sondern Sozialgeld weil sie mit einer Leistungsberechtigten Person eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Anzukreuzen ist daher NEIN bei ALG2
Deutsche Rentenversicherung
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