Hallo Sissi,
so wie Sie die Verhältnisse in Ihrem Beitrag geschildert haben, wäre die Fragestellung zu Nr. 3.2 in dem Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente (R0120) mit "nein" zu beantworten.
Wer sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als "arbeitsuchend" meldet, steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Im weiteren Verlauf des Fragebogens R0120 unter der Nr. 4.2 wird die Frage nach dem Bezug von Arbeitslosengeld II gestellt. Dabei sind auch Angaben erforderlich, wenn unterhaltsberechtigte Angehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung