Hallo Antragsteller,
wenn es Sie beruhigt, können Sie ohne weiteres auf eigene Initiative den Weitergewährungsantrag stellen. Diesem Antrag sollten Sie alle aktuellen Befunde die Sie haben beilegen. Sofern diese Aussagekräftig sind, werden diese auch in das Entscheidungsverfahren einbezogen. Die DRV wird die behandelnden Ärzte anschreiben und weitere Befundberichte anfordern, sofern die DRV das für nötig hält. Ansonsten wird man Verfahrensverzögerungen die nicht in Ihre Verantwortung fallen Ihnen nicht zur Last legen. Die DRV kann die Rentenleistung auch über das Datum des Rentenwegfalles weiter leisten, wenn die Entscheidung über den weiteren Rentenanspruch noch nicht gefällt werden kann. Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.