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Experten-Antwort

Weiterbewilligung Erwebslosenrente

von Stella 06.11.2018 | 14:39
346 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte bis zum 31.12.2018 volle Erwerbsminderungsrente.Den Weiterbewilligungsantrag habe ich bereits anfang August verschickt. Ich bekam ein schreiben dass ein Gutachter hinzugezogen werden muss.Soweit alles gut und verständlich jedoch kann ich mit einem Termin eventuell erst im Februar/März rechnen,wenn überhaupt? Trotz Antrag auf Weiterbewilligung endet mein jetziger zum 31.12.2018.Ab dann bekomme ich weder Rente noch bin ich Krankenversichert richtig? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Bearbeitungsdauer ist je nach Einzelfall höchst unterschiedlich - je nachdem ob und wie viele Unterlagen noch angefordert werden müssen und ob erneute ärztliche Begutachtungen erforderlich sind. Eine konkrete Auskunft über die Bearbeitungsdauer kann im Voraus daher leider nicht abgegeben werden. Sollte die Bearbeitung unverhältnismäßig lange dauern (insbesondere bei Erreichen des Wegfalltermins für Ihre bisherige Erwerbsminderungsrente), sollten Sie sich direkt mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung setzen, damit geprüft werden kann, ob gegebenenfalls bis zur Klärung die Rente wegen Erwerbsminderung weitergewährt werden kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

dem Beitrag von "von DRV" kann ich mich anschließen.

Ich empfehle Ihnen Ihre Fragen mit der Sachbearbeiterin/dem Sachberater zu besprechenden. Ich kann Ihnen hier nicht helfen.

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19 Antworten

Krankenversichertam 06.11.2018 | 14:51
Oder anders gefragt: Reicht ein Verlängerungsantrag aus, um weiter krankenversichert zu sein?
DRVam 06.11.2018 | 15:48
Es gibt in der Zwischenzeit Rententräger, die die Rente rigoros einstellen und nicht weitergewähren, bis die medizinische Entscheidung getroffen wurde, was dazu führen kann, dass zwischen Ende der EM-Rente und Entscheidung über die Verlängerung mehrere Monate liegen. Daher ist tatsächlich interessant, ob der Verlängerungsantrag die gesetzliche Krankenversicherung aufrecht erhält.
Stellaam 06.11.2018 | 17:04
Ich habe meinen Sachbearbeiter angerufen.Er teilte mir mit dass eine Weiterbezahlung der Rente erst nach dem Gutachten in Kraft tritt,was bedeutet,ich bekomme es weder Rückwirkend noch wäre ich Krankenversichert da die Rente am 31.12.2018 endet.Ich habe den Weiterbewilligungsantrag einen Tag nach erhalt losgeschickt und dennoch heißt es es war zu spät? Im Bescheid steht 3 Monate vorher.Am Ende ist der,der die Erwerbslosigkeit in Anspruch nehmen muss noch verzweifelter als er eh schon ist und wird dann noch zustätzlich im Stich gelassen :-(
Rentenuschiam 06.11.2018 | 17:13
Zitat von Stella anzeigen
Ich denke, Sie haben den Sachbearbeiter falsch verstanden. Vermutlich wird er gemeint haben, dass die Entscheidung über den Weiterzahlungsantrag erst getroffen werden kann, wenn das Gutachten eingeht (was ja auch Sinn macht). Wenn die Rente weitergewährt wird, besteht auch der Rentenanspruch ab 01.01.2019 weiter. Das bedeutet, dass Sie einen durchgehenden Anspruch haben und Ihnen die Rente auch "rückwirkend" ab 01.01.2019 zusteht. Sie haben den Weiterzahlungsantrag rechtzeitig gestellt. Wenn bis 31.12.2018 noch nicht entschieden wurde, ist das nicht Ihnen anzulasten. Mein Vorschlag wäre, dass Sie bei der Rentenversicherung um einen anderen Gutachter bitten, wenn der Termin wirklich erst im Februar/März realisiert werden kann. Eine 5-monatige Bearbeitungszeit sollte nun wirklich ausreichend sein. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! MfG
Stellaam 06.11.2018 | 17:43
Vielen lieben Dank für die Antworten. Die Rente wurde mir bis zum 31.12.2018 gewährt,um über eine Weiterbewilligung entscheiden zu können benötigt es jedoch eine erneute Vorstellung beim Gutachter was ich ja verstehe.Jedoch da man nicht absehen kann wann mir ein Gutachter zur Verfügung steht/ein Termin frei(was laut der Medizinischen Gutachterstelle auf keinen Fall vor Februar/März 2019,sein wird.Stattdessen muss/soll ich um Geduld bitten und mich beim Jobcenter melden? Mir wurde vorgeworfen ich hätte die Weiterbewilligung zu spät abgeschickt.Erhalten habe ich diesen am 5 August,abgeschickt am 6 August.
Danielaam 06.11.2018 | 18:25
Muss der Weiterbewilligungsantrag nicht 6 Monate vorher geschickt werden? Die Info hatte ich bekommen. Ansonsten hast du evtl noch Alg1 Anspruch? Alle die aus den Krankengeld oder Nathlosigkeitsregelung in die Erwerbsminderungsrente gehen, haben danach noch Anspruch.
W*lfgangam 06.11.2018 | 19:23
Hallo Stella, vertrackte Situation. Den Weiterzahlungsantrag sollte man/frau erfahrungsgemäß wenigstens 6 Monate vorher stellen ...3 Monate können reichen, manchmal auch die 6 Monate nicht, und die Übersendung der Antragsformulare von der DRV muss man nicht abwarten, da kann man vorher Eigeninitiative ergreifen/Antrag selbst stellen/bei einer Beratungsstelle aufnehmen lassen. So weit so gut/beim nächsten Mal eher reagieren ...Ihre Frage ist ja KV/wie geht es weiter. In der Tat endet die KVdR mit Ablauf der Rente. Der Hinweis von @DRV: "Daher ist tatsächlich interessant, ob der Verlängerungsantrag die gesetzliche Krankenversicherung aufrecht erhält." ist in der Tat interessant - jedoch wird die KV über den Verlängerungsantrag gar nicht informiert ...bei einem Neu-Antrag würde die KVdR sofort greifen/zumindest was diese vorrangige Pflichtversicherung mit all ihren Details betrifft - liegt hier etwa eine Regelungslücke vor??? Stella, mit Ende der befristeten EMRT endet auch Ihr 'Schutz' aus der Rente: keine KV daraus, gilt wieder als voll arbeitsfähig - wer ist jetzt zuständig? Wie oben erwähnt: 'Arbeitsamt' oder auch schon Jobcenter, Sie sind mit Ablauf der EMRT im folgenden Behördenmarathon zunächst wieder als voll erwerbsfähig anzusehen, daher ab 01.01.2019 die infrage kommende Stelle zwingend aufsuchen, allein schon wg. der KV UND des weiteren Einkommens/von irgendwas müssen Sie ja leben können. Die Möglichkeit, dass die DRV die Rente überbrückungsweise weiterzahlt besteht auch – je nach DRV mal großzügig für 1-2 Monate, mal auch rigoros NEIN/Ende und vorerst aus. Selbst bei einer telef. erfragten/zugesicherten überbrückenden Weiterzahlung – die eher erst im Folgemonat nach Auslaufen wirklich auf dem Konto erscheint – ist die Frage zur KV/zur Erwerbsfähigkeit, bis dahin zu klären ...solche Konstellationen (med. Dienst der DRV ist nicht zeitnah in der Lage, eine Entscheidung zu treffen) ist der Horror für Sie, wie auch für die DRV-Sachbearbeitung – mit dem Vorteil für die DRV: deren Gehalt läuft weiter und endet nicht mit Ihrer befristeten Rente ;-) TIPP: Fragen Sie Mitte Dez. bei Ihrer DRV nach/nerven Sie dann auch ggf. die örtliche Beratungsstelle, wie/wann es weitergeht/befristete Weiterzahlung! Und ja, über diese Nachfragen ist keiner glücklich ...für Glücksgefühle werden wir aber nicht bezahlt :-) Gruß w.
Rentenuschiam 06.11.2018 | 20:37
Nein. Der Rententräger verschickt die Weiterzahlungsanträge maschinell 5 Monate vor dem Ende der Befristung. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Antragstellung vor dem Ablauf der Befristung. MfG
Stella am 06.11.2018 | 21:01
Zitat von W*lfgang anzeigen
W*lfgang schrieb

Hallo Stella,

vertrackte Situation. Den Weiterzahlungsantrag sollte man/frau erfahrungsgemäß wenigstens 6 Monate vorher stellen ...3 Monate können reichen, manchmal auch die 6 Monate nicht, und die Übersendung der Antragsformulare von der DRV muss man nicht abwarten, da kann man vorher Eigeninitiative ergreifen/Antrag selbst stellen/bei einer Beratungsstelle aufnehmen lassen.

So weit so gut/beim nächsten Mal eher reagieren ...Ihre Frage ist ja KV/wie geht es weiter. In der Tat endet die KVdR mit Ablauf der Rente. Der Hinweis von @DRV: "Daher ist tatsächlich interessant, ob der Verlängerungsantrag die gesetzliche Krankenversicherung aufrecht erhält." ist in der Tat interessant - jedoch wird die KV über den Verlängerungsantrag gar nicht informiert ...bei einem Neu-Antrag würde die KVdR sofort greifen/zumindest was diese vorrangige Pflichtversicherung mit all ihren Details betrifft - liegt hier etwa eine Regelungslücke vor???

Stella, mit Ende der befristeten EMRT endet auch Ihr 'Schutz' aus der Rente: keine KV daraus, gilt wieder als voll arbeitsfähig - wer ist jetzt zuständig? Wie oben erwähnt: 'Arbeitsamt' oder auch schon Jobcenter, Sie sind mit Ablauf der EMRT im folgenden Behördenmarathon zunächst wieder als voll erwerbsfähig anzusehen, daher ab 01.01.2019 die infrage kommende Stelle zwingend aufsuchen, allein schon wg. der KV UND des weiteren Einkommens/von irgendwas müssen Sie ja leben können.

Die Möglichkeit, dass die DRV die Rente überbrückungsweise weiterzahlt besteht auch – je nach DRV mal großzügig für 1-2 Monate, mal auch rigoros NEIN/Ende und vorerst aus. Selbst bei einer telef. erfragten/zugesicherten überbrückenden Weiterzahlung – die eher erst im Folgemonat nach Auslaufen wirklich auf dem Konto erscheint – ist die Frage zur KV/zur Erwerbsfähigkeit, bis dahin zu klären ...solche Konstellationen (med. Dienst der DRV ist nicht zeitnah in der Lage, eine Entscheidung zu treffen) ist der Horror für Sie, wie auch für die DRV-Sachbearbeitung – mit dem Vorteil für die DRV: deren Gehalt läuft weiter und endet nicht mit Ihrer befristeten Rente ;-)

TIPP: Fragen Sie Mitte Dez. bei Ihrer DRV nach/nerven Sie dann auch ggf. die örtliche Beratungsstelle, wie/wann es weitergeht/befristete Weiterzahlung! Und ja, über diese Nachfragen ist keiner glücklich ...für Glücksgefühle werden wir aber nicht bezahlt :-)

Gruß

w.

(...)
Hallo Stella, vertrackte Situation. Den Weiterzahlungsantrag sollte man/frau erfahrungsgemäß wenigstens 6 Monate vorher stellen ...3 Monate können reichen, manchmal auch die 6 Monate nicht, und die Übersendung der Antragsformulare von der DRV muss man nicht abwarten, da kann man vorher Eigeninitiative ergreifen/Antrag selbst stellen/bei einer Beratungsstelle aufnehmen lassen. Das wusste ich nicht da es bei der letzten Weiterbewilligung ohne Gutachter sehr schnell ging :(. Im Bewilligungsbescheid steht auch ich solle rechtzeitig mindestens 3 Monate vor Ablauf einen erneuten Antrag stellen.Bis ende Dezember /eventuell März wären es weit über diese. So weit so gut/beim nächsten Mal eher reagieren ...Ihre Frage ist ja KV/wie geht es weiter. In der Tat endet die KVdR mit Ablauf der Rente. Der Hinweis von @DRV: "Daher ist tatsächlich interessant, ob der Verlängerungsantrag die gesetzliche Krankenversicherung aufrecht erhält." ist in der Tat interessant - jedoch wird die KV über den Verlängerungsantrag gar nicht informiert ...bei einem Neu-Antrag würde die KVdR sofort greifen/zumindest was diese vorrangige Pflichtversicherung mit all ihren Details betrifft - liegt hier etwa eine Regelungslücke vor??? Stella, mit Ende der befristeten EMRT endet auch Ihr 'Schutz' aus der Rente: keine KV daraus, gilt wieder als voll arbeitsfähig - wer ist jetzt zuständig? Wie oben erwähnt: 'Arbeitsamt' oder auch schon Jobcenter, Sie sind mit Ablauf der EMRT im folgenden Behördenmarathon zunächst wieder als voll erwerbsfähig anzusehen, daher ab 01.01.2019 die infrage kommende Stelle zwingend aufsuchen, allein schon wg. der KV UND des weiteren Einkommens/von irgendwas müssen Sie ja leben können. Bin bereits alles für das Jobcenter am fertig machen da ich jetzt weitet in Depressionen verfalle und Angst um meine Kinder habe . Die Möglichkeit, dass die DRV die Rente überbrückungsweise weiterzahlt besteht auch – je nach DRV mal großzügig für 1-2 Monate, mal auch rigoros NEIN/Ende und vorerst aus. Selbst bei einer telef. erfragten/zugesicherten überbrückenden Weiterzahlung – die eher erst im Folgemonat nach Auslaufen wirklich auf dem Konto erscheint – ist die Frage zur KV/zur Erwerbsfähigkeit, bis dahin zu klären ...solche Konstellationen (med. Dienst der DRV ist nicht zeitnah in der Lage, eine Entscheidung zu treffen) ist der Horror für Sie, wie auch für die DRV-Sachbearbeitung – mit dem Vorteil für die DRV: deren Gehalt läuft weiter und endet nicht mit Ihrer befristeten Rente ;-) Ich bin Psychisch ziemlich fertig und habe auch am Telefon mit meinem zuständigen Sacharbeiter auch geweint aber er sagte sie dürfen es nicht weiterzahlen was Ihnen selber nicht passt. TIPP: Fragen Sie Mitte Dez. bei Ihrer DRV nach/nerven Sie dann auch ggf. die örtliche Beratungsstelle, wie/wann es weitergeht/befristete Weiterzahlung! Und ja, über diese Nachfragen ist keiner glücklich ...für Glücksgefühle werden wir aber nicht bezahlt :-) Ich danke dir für deine Antwort. Gruß w.
Miniam 07.11.2018 | 09:08
Hallo Stella, ich bin in der gleichen Situation, habe auf eigene Initiative den Verlängerungsrentenantrag Ende Juli 2018 verschickt und hatte am 5.11.den Termin beim Gutachter. Verzögert hat das ganze meine Ärztin, die mit ihrem Befundbericht nicht in die Pötte kam, trotz mehrmaliger Nachfrage seitens DRV. Darüber war ich sehr verärgert, weiß sie doch auch, dass die DRV Zeit für die Entscheidung benötigt. Wie dem auch sei, irgendwann hat sie es geschafft und der Gutachter Termin kam letzte Woche für den 5.11. Erneutes Gutachten, da eine Besserung nicht ausgeschlossen wurde. Allerdings hatte die DRV dem letzten Gutachten aus 2017 nicht gefolgt und die Rente 10 Monate eher befristet (der Gutachter wollte die Befristung bis 10/2019). Ich sitze jetzt ebenfalls voller Angst bzgl der Zukunft zu Hause und müsste mich Ende Dezember beim Jobcenter melden.... Der blanke Horror für mich.. Wünsche dir alles Gute.
Stella am 07.11.2018 | 08:48
Ich habe gerade nochmal geguckt.Den Antrag habe ich bereits am 2018 weggeschickt.Wären bis ende Dezember dann 6 Monate .Wenn der Termin beim Gutachter wie mir gesagt wurde eventuell Februar/März lege,wären wir bei über diesen 6 Monaten sondern bei 8-9 Monate?Und vom Gutachter bis zum Bescheid dauert es ja auch wieder.Das Bedeutet ,frühzeitiges wegschicken bringt einem auch nichts?!
Stella am 07.11.2018 | 12:28
Hallo Mini,endet deine den auch Ende des Jahres?Wenn ja,warum wartest du dann bis Ende Dezember bis du zum Jobcenter müsstest?Über Weihnachten und Neujahr arbeitet dort doch keiner da und Bearbeitungszeit musst du auch hinzurechnen. Du hattest wenigstens schon einen Termin bei einem Gutachter und auch wenn du nochmal zu einem musst,du wirst Bearbeitet.Bei meinem tut sich nichts da der Gutachter mir noch keinen Termin geben könne sondern EVENTUELL nächstes Jahr im Frühjahr.Ich bin nervlich jetzt völlig am Ende,dachte die DRV wäre da um Hilfestellung zu geben damit man wieder Gesund wird,so erreichen sie jedoch das Gegenteil. Wünsche dir auch alles Gute.
DRVam 07.11.2018 | 12:35
Die Rententräger gehen nach und nach dazu über, eine befristete EM-Rente nicht mehr übergangsweise bis zur Entscheidung über die weitere Befristung zu zahlen. Begründet wird das damit, dass bei einer Ablehnung der Befristung und Mittellosigkeit der Versicherten, die übergangsweise gezahlte Rente nicht zurückgefordert werden kann. Das bedeutet, dass der/die Versicherte sich bis zur Entscheidung bei der AfA oder dem Jobcenter melden sollte, damit Leistungen bezogen werden können und Krankenversicherung vorliegt. Dem Versicherten bleibt sonst nur vor dem Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Weiterzahlung zu stellen (§ 86b Abs.2 Satz 2 SGG). Ausgang offen!
Altersrentnerinam 07.11.2018 | 17:04
Zitat von Stella anzeigen
Aus Erfahrung kann ich nur raten, SOFORT einen Anwalt für Sozialrecht einzubinden. Der braucht bei Bedürftigkeit auch nicht bezahlt werden; entsprechende Anträge stellt er selbst, sobald er beauftragt wurde. Ich bin immer sehr erstaunt, wie schnell so ein Anwaltsbrief zu einer schnelleren Bearbeitung führen kann. Zumindest kann er dafür sorgen, dass die Rentenzahlung nicht eingestellt wird, denn das führt eigentlich regelmäßig zu sehr großen Existenzängsten. Also: Keine Scheu, es gibt Hilfe, man muss nur wissen, wo.
DRVam 07.11.2018 | 20:03
Zitat von Altersrentnerin anzeigen
Bei meinem tut sich nichts da der Gutachter mir noch keinen Termin geben könne sondern EVENTUELL nächstes Jahr im Frühjahr.Ich bin nervlich jetzt völlig am Ende,dachte die DRV wäre da um Hilfestellung zu geben damit man wieder Gesund wird,so erreichen sie jedoch das Gegenteil.
Aus Erfahrung kann ich nur raten, SOFORT einen Anwalt für Sozialrecht einzubinden. Der braucht bei Bedürftigkeit auch nicht bezahlt werden; entsprechende Anträge stellt er selbst, sobald er beauftragt wurde. Ich bin immer sehr erstaunt, wie schnell so ein Anwaltsbrief zu einer schnelleren Bearbeitung führen kann. Zumindest kann er dafür sorgen, dass die Rentenzahlung nicht eingestellt wird, denn das führt eigentlich regelmäßig zu sehr großen Existenzängsten. Also: Keine Scheu, es gibt Hilfe, man muss nur wissen, wo.
Gut gebrüllt Löwe aber auch Anwälte für Sozialrecht müssen Gründe für eine direkte Weiterzahlung vorbringen können. Anwalt sein allein reicht da nicht aus.
Romaam 27.07.2019 | 09:52
Hallo in die Runde Auch ich bin verzweifelt weil man den Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente nicht zum Endtermin 31.Juli 2019 bearbeiten kann. Für meinen Mann ist es der 2.Antrag auf Weiterbezahlung. Beim 1.mal gab es keine Probleme, wir haben auch da schon im Ausland gelebt, seit Februar 2019 ist der Antrag gestellt, und wir fragen monatlich nach was mit dem Entscheid ist. Zunächst vertröstet man uns man warte auf Übersetzungen, dann erzählt man das der ärztliche Dienst eine Begutachtung wollte dabei aber vergessen hatte das der Antragsteller im Ausland lebt ( schwer nachvollziehbar wenn von der Auslandsabteilung der Rentner die ärztlichen Berichte kommen ). Die Frist endet und man hat es in 6 Monaten nicht geschafft einen Entscheid zu erlassen. Da mein Mann seit Wochen im Spital liegt , hat ihm seine behandelnde Ärztin eine Zusammenstellung der gesamten Historie der Erkrankungen sowie den Grund des erneuten stationären Aufenthalts, als ärztliches Attest verfasst. Das will nun die Rechtsabteilung um für 3 Monate eine vorläufige Weiterbezahlung zu gewähren. Doch was wird sein wenn es nach dieser Zeit der ärztliche Dienst immer noch nicht geschafft hat das Gutachten zu erstellen? Müssen wir den Gang zum Sozialgericht gehen? Warum ist es in unserer Gesellschaft schon so geworden, das man seine Rechte immer androhen und gerichtlich einfordern muss. Wäre es nicht normal ein Gesetz einzuhalten so wie man es von den Antragstellern, sprich schwer erkrankten Menschen ebenso fordert , jeder sollte sich an die Einhaltung der Gesetze nach SGG halten müssen. Danke jetzt schon vorab für eine Rückmeldung. Freundliche Grüsse
DRVam 27.07.2019 | 16:17
Was erwarten Sie denn für eine Antwort hier im Forum? Setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrem zuständigen Rententräger in Verbindung und klären Sie, aus welchen Gründen die Weiterbewilligung noch nicht erfolgt ist, bzw. wann diese erfolgen soll. Was bei nicht direkter Weiterzahlung zu tun ist, wurde hier schon in den Vorbeiträgen deutlich erläutert. Ein Forum kann Ihnen da nicht helfen. Im Übrigen ist es kein guter Stil in einen Uraltbeitrag reinzuschreiben. Da kann es Ihnen durchaus passieren, dass ein Experte dazu nicht antwortet.
Romaam 29.07.2019 | 17:05
Entschuldigung, das ich nicht ein Extra Thema eröffnet habe. Stimmt, wie ich lese können Sie nicht helfen. Aber auch die Mitarbeiter der Fachabteilung NICHT. Warum? Weil man jeden Monat neue Geschichten erzählt, man könne nicht helfen es läge am Medizinischen Dienst. Es ist traurig das Menschen so behandelt werden, Mitarbeiter sind genervt weil man sich erlaubt diese anzurufen, um nachzufragen wann der Bescheid erstellt wird. 6 Monate ist eine lange Zeit, wo man doch aufgefordert wird, 4 Monate vorher den Antrag zu stellen. Wenn alle überarbeitet sind, sollte das keine Auswirkung auf kranke Antragsteller haben. Es gibt einen Unterschied zwischen Bittsteller und Leistungsempfänger. Und abschliessend zu erwähnen, wird auf der Homepage alles ziemlich schön dargestellt, wie man beraten wird, wie geholfen wird, habe dort die richtigen Mitarbeiter leider nicht ans Telefon bekommen, das Gegenteil.
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