Zitiert von: Stella
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Hallo Stella,
vertrackte Situation. Den Weiterzahlungsantrag sollte man/frau erfahrungsgemäß wenigstens 6 Monate vorher stellen ...3 Monate können reichen, manchmal auch die 6 Monate nicht, und die Übersendung der Antragsformulare von der DRV muss man nicht abwarten, da kann man vorher Eigeninitiative ergreifen/Antrag selbst stellen/bei einer Beratungsstelle aufnehmen lassen.
Das wusste ich nicht da es bei der letzten Weiterbewilligung ohne Gutachter sehr schnell ging :(.
Im Bewilligungsbescheid steht auch ich solle rechtzeitig mindestens 3 Monate vor Ablauf einen erneuten Antrag stellen.Bis ende Dezember /eventuell März wären es weit über diese.
So weit so gut/beim nächsten Mal eher reagieren ...Ihre Frage ist ja KV/wie geht es weiter. In der Tat endet die KVdR mit Ablauf der Rente. Der Hinweis von @DRV: "Daher ist tatsächlich interessant, ob der Verlängerungsantrag die gesetzliche Krankenversicherung aufrecht erhält." ist in der Tat interessant - jedoch wird die KV über den Verlängerungsantrag gar nicht informiert ...bei einem Neu-Antrag würde die KVdR sofort greifen/zumindest was diese vorrangige Pflichtversicherung mit all ihren Details betrifft - liegt hier etwa eine Regelungslücke vor???
Stella, mit Ende der befristeten EMRT endet auch Ihr 'Schutz' aus der Rente: keine KV daraus, gilt wieder als voll arbeitsfähig - wer ist jetzt zuständig? Wie oben erwähnt: 'Arbeitsamt' oder auch schon Jobcenter, Sie sind mit Ablauf der EMRT im folgenden Behördenmarathon zunächst wieder als voll erwerbsfähig anzusehen, daher ab 01.01.2019 die infrage kommende Stelle zwingend aufsuchen, allein schon wg. der KV UND des weiteren Einkommens/von irgendwas müssen Sie ja leben können.
Bin bereits alles für das Jobcenter am fertig machen da ich jetzt weitet in Depressionen verfalle und Angst um meine Kinder habe .
Die Möglichkeit, dass die DRV die Rente überbrückungsweise weiterzahlt besteht auch – je nach DRV mal großzügig für 1-2 Monate, mal auch rigoros NEIN/Ende und vorerst aus. Selbst bei einer telef. erfragten/zugesicherten überbrückenden Weiterzahlung – die eher erst im Folgemonat nach Auslaufen wirklich auf dem Konto erscheint – ist die Frage zur KV/zur Erwerbsfähigkeit, bis dahin zu klären ...solche Konstellationen (med. Dienst der DRV ist nicht zeitnah in der Lage, eine Entscheidung zu treffen) ist der Horror für Sie, wie auch für die DRV-Sachbearbeitung – mit dem Vorteil für die DRV: deren Gehalt läuft weiter und endet nicht mit Ihrer befristeten Rente ;-)
Ich bin Psychisch ziemlich fertig und habe auch am Telefon mit meinem zuständigen Sacharbeiter auch geweint aber er sagte sie dürfen es nicht weiterzahlen was Ihnen selber nicht passt.
TIPP: Fragen Sie Mitte Dez. bei Ihrer DRV nach/nerven Sie dann auch ggf. die örtliche Beratungsstelle, wie/wann es weitergeht/befristete Weiterzahlung! Und ja, über diese Nachfragen ist keiner glücklich ...für Glücksgefühle werden wir aber nicht bezahlt :-)
Ich danke dir für deine Antwort.
Gruß
w.