Weiterbewilligungsantrag EMR , Pkt. 3.7 " Krankheitsmerkmale", wie muss ich den berücksichtigen?

von
Moppi

Hallo,

ich beziehe jetzt seit September 2016 eine volle befriestete EMR. Nun werde ich den 2. Weitergewährungsantrag stellen. Nun sind noch zwei andere neue Erfahrungen dazugekommen. Die EMR habe ich für eine andere Erkrankung bekommen. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das mit dem Pkt 3.7 Krankheitsmerkmale" umgehen soll. Bezieht sich der Pkt auf die Ersterkranking? Oder jetzt zu den neu hinzugekommen Erkrankungen?

Weiß nicht wie ich damit umgehen soll. Nicht das ich das Kreuz verkehrt setzte.

Wer kann dazu etwas sagen?

Gruß Moppi

Experten-Antwort

Hallo Moppi,

der Punkt bezieht sich auf beides. Hier sollten Sie sowohl Änderungen (Verbesserungen/Verschlechterungen) Ihrer bisherigen Erkrankungen angeben als auch neue Erkrankungen anführen.

von
Moppi

Dann muss ich ein Zusatzblatt verwenden, das bekomme ich garnicht alles in diese enge Spalte rein.
Also werde ich das so schildern, das die Ersterkrankung sich nicht gebessert hat und auch nicht verschlechtert hat, sondern gleich geblieben ist, seit der letzten Verlängerung.

Und bei den anderen, muss ich halt schildern, was ich für Symptome oder Beschwerden habe und wie ich damit klarkomme. So würde ich das jetzt verstehen, oder?
Wer kann mir da noch einige Tipps geben?

Gruß Moppi

von
Codo

Zitiert von: Moppi
Dann muss ich ein Zusatzblatt verwenden, das bekomme ich garnicht alles in diese enge Spalte rein.
Also werde ich das so schildern, das die Ersterkrankung sich nicht gebessert hat und auch nicht verschlechtert hat, sondern gleich geblieben ist, seit der letzten Verlängerung.

Und bei den anderen, muss ich halt schildern, was ich für Symptome oder Beschwerden habe und wie ich damit klarkomme. So würde ich das jetzt verstehen, oder?
Wer kann mir da noch einige Tipps geben?

Gruß Moppi

Ihr Gewährungszeitraum scheint bis jetzt immer nur sehr kurz gewesen zu sein. Das sich neue Erkrankungen eingestellt haben ist zwar persönlich nichts gutes, aber wenn es schon so ist, sollten Sie diese auch dokumentieren. Woher soll die RV denn sonst davon wissen und es vor allem mit berücksichtigen. Wenn der Platz zum Schreiben nicht ausreicht, tragen Sie bitte ein "siehe Anlage" und fügen Sie die ausführlichen Befunde so mit bei. Vielleicht noch ein Tipp. Es gibt eine sog. Selbstauskunft/Selbsteinschätzung.Viele möchten das gerne, wie man hier im Forum manchmal als Frage sehen kann, vermeiden. Ich fand das aber gar nicht so verkehrt! Sie können im Rahmen dessen detailliert schildern, was Ihnen fehlt und wie es sich auswirkt. Ich habe das alles umfassend geschildert und brauchte daraufhin bei der letzten Verlängerung nicht mal mehr zum Gutachter. Nur Mut, alles Gute!

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