Hallo Gabi Brückner,
Unterlagen die Ihnen zur Verfügung stehen sollten Sie bitte zur Verschlankung und Beschleunigung des Verfahrens immer mit einreichen.
Unterlagen die Ihnen nicht zur Verfügung können Sie sich gerne bei Ihrem behandelnden Facharzt besorgen, dabei sollten Sie aber bitte unbedingt darauf achten, dass Ihnen von Facharzt keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Diese würde Ihnen die Rentenversicherung nicht erstatten.
Ob Ihr Rententräger weitere Unterlagen anfordern wird, ist vom Einzelfall und von der Aussagekraft der vorliegenden Unterlagen abhängig.
Erstansprechpartner des Rententrägers ist, sofern noch Unterlagen o.ä. benötigt werden, i.d.R. Ihr Hausarzt, weil dort für gewöhnlich sämtlich Unterlagen (auch von fremden Ärzten) vorliegen.