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Experten-Antwort

Weiterbewilligungsbescheid EMR noch nicht erhalten, EMR läuft Ende Nov. aus, wie reagieren?

von Mucki11.10.2019 | 19:43
243 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine volle befristete EMR läuft zum 30.11.19, sprich die Befristung. Nun ist fast Mitte Okt. 2019 und ich habe noch nichts von der DRV erhalten, ob die EMR weitergezahlt bzw. weiterbewilligt wird gehört. Nun wenn bis zum 31.10 19 nicht passiert, wie muss ich dann reagieren, muss ich dann wieder zur Arbeitsagentur und ALG-1 mit Nahtlosigkeitsregelung beantragen, damit ich nicht ins finanzielle Loch falle, wenn dann zum 01.12.19 die EMR nicht weitergezahlt wird oder noch nicht entschieden wurde seitens er DRV? Natürlich werde ich bis zum 31.10.2019 warten und dann mal eine Sachstandsanfrage machen bei der DRV, wie der Stand der Dinge ist. Oder wird dann weiterhin automatisch die EMR weiter gezahlt als vorläufig? Wie muss ich mich jetzt Verhalten? Gruß Mucki

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mucki,

Sie haben ja inzwischen bereits einige Hinweise erhalten. Eine automatische Weiterzahlung erfolgt nicht. Für die Sachstandsanfrage müssen Sie nicht unbedingt bis Ende Oktober warten. Sie können bereits jetzt Ihren Sachbearbeiter anrufen und nachfragen.

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15 Antworten

Duhaseam 11.10.2019 | 20:06
Nein Anrufen und nachfragen
Bunsenam 11.10.2019 | 20:09
Sachstandsanfrage bringt vielleicht schon Gewissheit,sich vorsorglich schonmal auf andere Institutionen zubewegen ist auch nicht verkehrt. Besteht das Arbeitsverhältnis noch? Sind Sie noch tauglich für diese Arbeit?Zu meiner Zeit in der befristeten EMR war es noch Usus, sich 3 Monate vor Ablauf der Rente bei der Agentur für Arbeit zu melden,sofern dort Anspruch besteht. Ansonsten beim Jobcenter. Oder wieder beim Arbeitgeber anfangen zu arbeiten,wenn die Verlängerung abgelehnt wird. Nahtlosigkeit dürfte dann greifen, wenn noch keine Entscheidung zum Ablaufdatum vorliegt.
Schorscham 12.10.2019 | 11:23
Sie können formlos beantragen, dass die Rente bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig weitergezahlt wird. Manchmal klappt das, manchmal aber auch nicht. MfG
PeterTam 12.10.2019 | 09:13
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass rechtzeitig ein Antrag auf Weiterbewilligung bei der DRV gestellt wurde. Denn..... automatisch geht da nix ;-)
Muckiam 12.10.2019 | 13:30
Hallo, die Weiterbewilligungsantrag habe ich automatisch im Juni von der RV zu gesendet bekommen. Habe diesen dann Anfang August wieder mit allen Befundberichten der Ärzte zurückgesendet. Eher konnte ich diesen nicht zurücksenden, da ich auf Grund der Urlaubszeit nicht alle Befundberichte erhalten habe von den behandelnden Ärzte. Nun habe ich aber im Sept. erneut Post von der RV bekommen, das wohl der sozialmedizinische Dienst nochmals ein ärztlichen Befundbericht der HA haben wollte.Eher habe ich den ärztlichen Befundbericht nicht bekommen, weil die HA sich fast 3,5 Wochen Zeitgelassen hat mit dem Ausfüllen. Darum konnte ich das erst zum 16.10.19 zurücksenden. Diesen habe ich dann komplett ausgefüllt von der HA am 16.09.19 an dei RV zurückgesendet, dieser ist dann am 17.09.19 dort eingegangen. Seitdem warte ich nun auf den Bescheid, was nun ist, wird Weitergewährt oder nicht. Eigentlich hat sich an dem Hauptgrund für den erhalt der vollen befristeten EMR nicht geändert am Gesundheitszustand. Nur sind einige Erkrankungen im Orthopädischen Bereich dazugekommen. Darum sitze ich schon langsam auf heiße Kohlen, was nun geschied oder was ich nun machen soll, wenn bis Ende Okt. keine Reaktion seitens der RV kommt. Daja die Befristung Ende November ausläuft und ich zum 30.11.2019 die letzte Zahlung der Rente auf´s Konto bekomme, wenn bisdahin nichts geschied. Aber ich muss ja wenigstens schon 4 Wochen vorher reagieren, das ich nach dem 30.11.19 nicht ins finanzielle Loch falle. Gruß Mucki
Barbaraam 12.10.2019 | 14:04
Hallo waren sie denn schon bei einem Gutachter ..wenn nicht würde ich tatsächlich am Montag mal dort Anrufen und nachfragen wie weit die Bearbeitung ist.lg
Schadeam 12.10.2019 | 14:59
Das letzte eingereichte Schriftstück war also erst (frühestens) am 17.09. bei der DRV, also vor 3 Wochen. Das geht dann i.d.R. zur ärztl. Abteilung. Wenn die vorliegenden Unterlagen zur Entscheidung aureichen, dann könnte es reichen, dass die Rente pünktich verlängert (oder abgelehnt) wird. Kommt der ärztliche Dienst zum Ergebnis, dass die bisherigen Unterlagen für die Entscheidung nicht ausreichen, dann müssten weiter medizinische Berichte erhoben werden (z.B. durch eine Begutachtung) - da kann es dann eng werden. Rufen Sie Montag an und versuchen einen Sachstandsbericht zu erhalten.
DRVam 12.10.2019 | 17:26
Rufen Sie Montag an und versuchen einen Sachstandsbericht zu erhalten.
und beantragen Sie gleichzeitig eine kurzfristige Verlängerung der Rentenzahlung trotz ausstehender Entscheidung. Nach Telefonat schriftlich bestätigen (habe gesprochen mit, am, Thema etc.). Viel Erfolg Tippsi
Es ist Ihnen schon bewusst, dass einige Rententräger, ohne Ausnahme, keine kurzfristige Verlängerung mehr bewilligen? War hier schon öfter ein Thema! Dann hilft nur die Rücksprache mit der Agentur für Arbeit oder bei evtl. noch ausstehenden Krankengeld mit der Krankenkasse.
Tippsiam 12.10.2019 | 17:38
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Ja, ist mir bewusst, aber versuchen kann man es ja dennoch. Und richtig, notfalls ist die Krankenkasse wieder dran ab 01.12., wenn immer noch Arbeitsunfähigkeit besteht wegen der GLEICHEN Krankheit, wg der nach Krankengeldbezug EMR bewilligt wurde UND der Anspruch auf Krankengeld noch nicht erschöpft ist (78 Wochen noch nicht erreicht). Hierzu sollte die Fragestellerin prüfen, ob dies in ihrem Fall zutrifft. Hinweis: Selbst wenn man vielleicht schon ausgesteuert war, die EMR aber rückwirkend überschneidend mit Krankengeld bezahlt wurde (also Verrechnung EMR und KG), wurde für die Zeit der Überschneidung die Anspruchsfrist von 78 Wochen "nicht ausgeschöpft". Schönes Wochenende Tippsi
KSCam 12.10.2019 | 18:38
Jetzt ist eigentlich alles gesagt, also bleibt alle locker. Und nicht vergessen: die Dezemberrente wird erst in 2 1/2 Monaten fällig - also ist noch einiges an Zeit.
Tippsi (die echte)am 12.10.2019 | 19:00
Hinweis: Selbst wenn man vielleicht schon ausgesteuert war, die EMR aber rückwirkend überschneidend mit Krankengeld bezahlt wurde (also Verrechnung EMR und KG), wurde für die Zeit der Überschneidung die Anspruchsfrist von 78 Wochen "nicht ausgeschöpft".
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage auf die man sich beziehen kann? Das würde helfen! Danke!
Ja, gibt es. Rechtsgrundlage hierfür ist die Rechtsprechung des Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R, sowie Urteil vom 08.12.1992 - 1 RK 9/92.
Tippsiam 13.10.2019 | 08:10
Ja, gibt es. Rechtsgrundlage hierfür ist die Rechtsprechung des Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R, sowie Urteil vom 08.12.1992 - 1 RK 9/92.
OK, aber zum einen kann doch ein Urteil keine "Rechtsgrundlage" sein und dann sind das Urteile die über 20 Jahre alt sind. Kann hier jemand etwas an besseren Infos liefern?
Ich könnte Ihnen dazu ein Schreiben der Barmer schicken, in der (Datum August 2019) bestätigt wird, dass die aktuelle Rechtslage immer noch so ist. Es ist nun einmal so, dass, auch wenn die Urteile schon soooo alt sind, die so lange gelten, bis es eine neue Rechtsgrundlage gibt. Und ein Urteil ist eine "Rechtsgrundlage". Geben Sie einfach die Urteilsnummern bei "Lexitus" z.B. ein, "da werden Sie geholfen" :-) Tippsi
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